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Gefahrzettel nach GGVSE/ADR, RID, ADNR (Straßen- und Bahnverkehr), IMDG (Seefahrt) und IATA (Luftfahrt).
Verpackungskennzeichnung
Bedeutung:
Die Gefahrenstoffklasse 8 kennzeichnet Stoffe die eine Verätzungsgefahr birgen und bei Berührungen mit anderen Stoffen corrosiv wirken können. Diese können mit Wasser und anderen Stoffen heftig reagieren. Absondernde Dämpfe können ätzend sein und sind gesundheitsgefährdend. Gefährlich für Gewässer aller Art.
Hinweis:
Für Straße und Schiene können sowohl die textneutralen als auch die Gefahrzettel mit zusätzlichen Texten eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Texte verwendet werden, die Aussagen über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen enthalten.
Die Gefahrzettel mit den englischsprachigen Texten dienen vornehmlich der Kennzeichnung von Verpackungen im Luftverkehr (IATA / ICAO).
Stammdatenblatt:
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 1 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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