Hochwertige Schränke des Herstellers C+P, dem Marktführer in Europa für Garderobenanlagen und -schränke auf der Basis von Stahl.
C+P Kleingefachschrank Intro
belastbarer Stahlschrank mit 12 Fächern, zum aufhängen
Flügeltüren mit Zylinderschloss
C+P Stahl-Kleingefachschrank Intro Serie 8170
mit 30 Fächern und Zylinderschloss
30 Zylinderschlösser mit je 2 Schlüsseln
C+P Stahl-Kleingefachschrank Intro Serie 8170
mit 20 Fächern und Zylinderschloss
20 Zylinderschlösser mit je 2 Schlüsseln
Kleinfächerschränke kennt man nicht nur aus Schulen, Universitäten und Bahnhöfen, auch in der Industrie oder im Büro sind sie nicht mehr wegzudenken. Überall sorgen die stabilen Schränke für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen und damit für einen wirksamen Schutz vor Diebstahl und Verschmutzung. Gleichzeitig kommt der Arbeitgeber mit der Bereitstellung von Kleinfächerschränken seiner Obhuts- und Verwahrungspflicht nach. Neben dem Diebstahlschutz kann der Schrank auch zur Aufbewahrung von Büromaterial genutzt werden. Durch die Abschließbarkeit des Schrankes sind sicherheitsrelevante Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Schließfächer werden häufig in Unternehmen und Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr eingesetzt. Ein Schließfachschrank verfügt über eine bestimmte Anzahl von Fächern, die von verschiedenen Benutzern genutzt werden können. Jedes Fach kann mit einem Zylinderschloss verschlossen werden, um den Inhalt sicher aufzubewahren. Für jedes Fach werden zwei Schlüssel mitgeliefert. Die Kleingefachschränke sind als stabile, geschweißte Blöcke ausgeführt und können an die Wand gehängt werden. Der Kleingefachschrank zeigt, dass auch ein platzsparender Schrank sehr funktionell und übersichtlich sein kann.
Kleingefachschränke für Industrie und Gewerbe, die der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen dienen, sind in der Regel Stahlschränke. Dieses Material bietet einen wirksamen Schutz vor Vandalismus und dem Verlust der eingeschlossenen Wertsachen und Gegenstände. Außerdem ist das Material leicht zu reinigen.
Die Aufbewahrung des Eigentums muss im Betrieb gewährleistet sein. Schließlich ist es den Beschäftigten nicht zuzumuten, während des gesamten Arbeitstages auf ihre Wertsachen aufzupassen. Es gehört daher zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Eigentum zu schützen. Diese wird durch die Obhuts- und Verwahrungspflicht konkretisiert. Sie macht die Vorgesetzten für die von den Beschäftigten eingebrachten Sachen verantwortlich, wenn diese nicht selbst die notwendigen Vorkehrungen treffen können. In diesem Fall müssen geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten wie Spinde und Schränke zur Verfügung gestellt werden.
Aber Vorsicht: Die Obhuts- und Verwahrungspflicht bezieht sich nicht auf Gegenstände, die in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, wie z.B. teurer Schmuck oder Fotoapparate. Hier kann von den Beschäftigten eine gewisse Eigenvorsorge erwartet werden, dass sie diese Gegenstände erst gar nicht mit zur Arbeit nehmen. Grob lassen sich drei Gruppen von Sachwerten unterscheiden:
Für die Gegenstände der ersten Gruppe muss der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nachkommen. Das bedeutet, dass Schließfächer zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden müssen. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für den Verlust.
Für Gegenstände der zweiten Kategorie können Mitarbeiter/innen dann Schadensersatz einfordern, wenn das eingebrachte Eigentum für die Arbeitsleistung relevant ist. Und hier wird es knifflig, denn wann ist ein Gegenstand arbeitsnotwendig? Besser ist es, solchen unliebsamen Fragen aus dem Weg zu gehen, indem Sie Ihren Mitarbeiter/innen vorsorglich passende Kleiderspinde zur Verfügung stellen.