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Leitern und Gerüste


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Leitern und Gerüste

Kaum ein Betrieb kommt ohne Leitern und Tritte aus, ob im Lager oder auf Baustellen – ihr Einsatz an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ist unentbehrlich. Laut Definition handelt es sich bei Leitern und Tritten um ortsveränderliche oder mit einer Baukonstruktion verbundene Aufstiege.

Jedem sind sie geläufig und der Umgang mit ihnen erklärt sich scheinbar von selbst. Dabei wird das Unfallrisiko, das ihre Benutzung mit sich bringt, unterschätzt. Tatsächlich sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle die Unfallursache Nr.1 in der gewerblichen Wirtschaft. Zu den häufigsten Unfallursachen gehören zum einen die falsche Auswahl des Steiggeräts und zum anderen der nicht fachgerechte Umgang. Bei unseren Leitern setzen wir ausnahmslos auf die bewährte Markenqualität renommierter Hersteller wie Krause, Hymer oder Hailo.

Sicher auf der Leiter – Die gesetzlichen Vorgaben

Rund 9.000 Unfälle mit Leitern ereignen sich pro Jahr auf Baustellen in Deutschland. Viele enden mit schweren Verletzungen, einige sogar tödlich. Rund 95 % der Unfälle sind die Folge einer unsachgemäßen Benutzung. Unter Umständen kann der gestürzte Mensch seine Tätigkeit nie mehr so ausführen wie vor dem Unfall. In solchen Fällen sind die Auswirkungen für das Gesundheitswesen enorm.

Kann dem Arbeitgeber allerdings eine mangelnde Fürsorgepflicht nachgewiesen werden, steht er in der finanziellen Pflicht. Um diese Kosten zu vermeiden, sind die gesetzlichen Vorgaben unbedingt zu beachten. Der Unternehmer hat die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Den Bereich Leitern umschreibt die Technische Regel Betriebssicherheit (TRBS) 2121, Teil 2 – „Gefährdungen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Leitern“. Werden Leitern als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, so müssen sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und mit einer Benutzerinformationen zur sicheren Anwendung und ggf. Gefahrenhinweisen versehen sein.

Grundsätzlich ist abzuwägen, ob der Einsatz von Leitern überhaupt notwendig ist. Leitern sind immer nur eine Hilfskonstruktion und daher ist zu prüfen, ob sie nicht durch ein sichereres Arbeitsmittel ersetzt werden können.

Benutzungshinweise

Die Ursachen von Leiterunfällen sind vielfältig. Man sollte sie kennen, um das Unfallrisiko minimieren zu können:

  • Die falsche Auswahl von Leitern stellt ein hohes Gefährdungspotential dar. Wer zum Beispiel längere Zeit in der Höhe arbeitet oder die Hände frei haben muss, sollte nicht zu einer herkömmlichen Leiter greifen. Stattdessen findet man einen sicheren Stand auf einer Podestleiter.
    Bei der Wahl der Leiter sind die geltenden Vorgaben zu beachten. Laut der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 694 muss der Unternehmer vor der Bereitstellung von Trittleitern, Klapptritten und Co. eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bei dieser wird ermittelt, welcher Leitertyp an welcher Stelle im Betrieb aufzustellen ist.
  • Qualität ist bei Leitern ein wichtiges Thema. Denn in schwindelerregender Höhe sollte man auf die Standfestigkeit der Leiter vertrauen können. Nichts ist schlimmer als eine wackelnde Leiter – nicht nur für Menschen mit Höhenangst. Aus diesem Grund sollten nur Leitern mit Gütesiegeln (z.B. das GS-Zeichen) angeschafft werden.
  • Leitern und Tritte dürfen nur auf einem standfesten Untergrund aufgestellt werden. Wird die Leiter ungenügend gesichert, ist es kein Wunder, dass die Leiter zu wackeln beginnt, man das Gleichgewicht verliert und abrutscht.
  • Die Leiter sollte vorsichtig bestiegen werden und ebenso umsichtig sollte der Abstieg verlaufen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sperrige oder schwere Lasten auf der Leiter transportiert werden.

Was ist bei der Prüfung und Instandsetzung zu beachten?

Viel zu häufig wird es versäumt, Leitern nach dem Kauf regelmäßig auf mögliche Gebrauchsspuren und Schäden zu überprüfen. Das ist nicht nur leichtsinnig, sondern auch ein Versäumnis, das teuer werden kann. Als Arbeitgeber gehört es zu seinen Pflichten, Leitern regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit testen zu lassen. Die BetrSichV lässt die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen offen. Damit liegt die Verantwortung beim Unternehmer. Dieser hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte in sinnvollen Abständen durch eine Sicht- und Funktionsprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Der Benutzer hat sich vor dem Besteigen einer Leiter bzw. eines Trittes mit einem schnellen Blick von dem ausreichenden Zustand des Aufstieges zu überzeugen. Die umfangreichere Sicht- und Funktionsprüfung wird hingegen von einer hierzu befähigten Person durchgeführt. Wer das ist, bestimmt der Unternehmer eigenverantwortlich. Zur Wissensvermittlung werden Seminare angeboten.

Einen ausführlichen Artikel zum Umgang mit Leitern und Tritten finden Sie in unserem Blog: Leitern und Gerüste

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