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Verbotsschild Hinter den Schwenkarm treten verboten


NormDIN 4844-2 D-P023
MaterialgruppeFolie
NormDIN 4844
Norm OrdnungsnummerD-P023 - Hinter den Schwenkarm treten verboten
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrund
SymbolHinter den Schwenkarm treten verboten
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Durchmesser10,0 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.0925

3,81 € inkl. MwSt.
3,20 € zzgl. MwSt.

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Hinter den Schwenkarm treten verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.0925

Artikelversandgewicht: 2 g


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Einsatz des Schildes Hinter den Schwenkarm treten verboten

Dieses Verbotsschild warnt Mitarbeiter und beteiligte Personen vor Gefahr im Verzug. Beim Einsatz eines Schwenkarms in einer Betriebsstätte muss drohende Verletzungsgefahr für Mitarbeiter angemessen gekennzeichnet werden. Bringen Sie daher das Verbotsschild Hinter den Schwenkarm treten verboten gut sichtbar am betreffenden Arbeitsbereich an, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten und Mitarbeiter und Dritte ausreichend über die Gefahr einer unvorhergesehen Bewegung des Schwenkarms zu unterrichten.

 

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