Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 10,0 cm | Folie | 210.1035 |
![]() | 20,0 cm | Folie | 210.0997 |
![]() | 10,0 cm | Alu geprägt | 110.1035 |
![]() | 20,0 cm | Alu geprägt | 110.0997 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 5 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Herrscht in einer Betriebsstätte oder in bestimmten Arbeitsbereichen dieser ein Verzehrverbot von Speisen und Getränken, so kann das Verbotsschild Mitnahme von Speisen verboten dazu beitragen, ungewollte Handlungen der Mitarbeiter zu untersagen.
• Bei zu einhaltenden Hygienestandards in einer Produktionsstätte
• Drohende Verunreinigung von Maschinen oder anderweitiger Arbeitsgeräten
• Verunreinigung von Lebensmitteln, die in der Produktionsstätte hergestellt werden
• Verhindern einer oralen Aufnahme von chemischen Stoffen oder Kleinstpartikeln, die in bestimmten Arbeitsprozessen anfallen
Bringen Sie in solchen und ähnlichen Fällen das Verbotsschild Mitnahme von Speisen untersagt gut sichtbar im betreffenden Arbeitsbereich an, sodass die Mitarbeiter und andere beteiligte Personen angemessen über verbotene Handlungen unterrichtet werden.