Prüfplaketten weisen Sie auf regelmäßig notwendige Wartungen und Funktionskontrollen hin und haben sich als Kennzeichnung für Inspektionen durch einen Fachmann bewährt. Sie ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Mängeln oder Schäden an Maschinen und Geräten. Es wird sofort deutlich, ob die Betriebsmittel den gesetzlichen Bestimmungen oder gültigen Normen gerecht werden. Der Einsatzbereich von Prüfplaketten ist sowohl im Bereich Industrie, Handwerk oder Labor angebracht und soll die Qualität von Geräten und Anlagen sichern und auf diese Weise für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.
Die Änderungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 ist seit Mitte 2014 gültig. Bei uns erhalten Sie Prüfplaketten nach der aktuellen Bezeichnungs- und Zahlensystematik gemäß DGUV.
UV-Druck ein- oder mehrfarbig
Individuell gefertigte Prüfplaketten
Sicherheitsfolie 0,1 mm weiß
UV-Druck ein- oder mehrfarbig
UV-Druck ein- oder mehrfarbig
Im Jahr 2007 fusionierten der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) zum Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Daraus ergaben sich Überschneidungen der Bezeichnungs- und Zahlensystematik für Prüfplaketten, die nun in dem seit dem 01.05.2014 geltenden, neuen einheitlichen Regelwerk mit neuer Ordnungsstruktur überarbeitet wurden.
Im neuen Regelwerk der DGUV haben sich nicht viele Veränderungen ergeben. Die Nummern und Bezeichnungen der jeweiligen Vorschrift, Regel oder Information haben sich zwar geändert, inhaltlich sind sie dennoch gültig und auch für die Prüfung ergeben sich daher keine Änderungen. Die Kürzel BGV, GUV-V und UVV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften) werden durch die neue Bezeichnung DGUV Vorschriften Nr. 1-99 ersetzt. Die Abkürzung BGR (Berufsgenossenschaftliche Regeln) wird zu DGUV Regeln Nr. 100-199, BGI (Berufsgenossenschaftliche Information) wird zu DGUV Information Nr. 200-299 und BGG (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) wird zu DGUV Grundsätze Nr. 300-350.
Die ehemalige Prüfplakette „geprüft nach BGV A3“ für elektrische Anlagen und Betriebsmittel wird daher zur Prüfplakette „geprüft nach DGUV Vorschrift 3“.
Die Schriften sind weiterhin unter der alten Bezeichnung erhältlich bis sie aktualisiert und angepasst wurden. Die für ihren Betrieb wichtigsten Änderungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften werden in folgender Tabelle dargestellt:
Alte Nummerierung BGV |
Titel |
Neue Nummerierung DGUV |
---|---|---|
BGV A3 |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
DGUV Vorschrift 3 |
BGV A8 |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz |
DGUV Vorschrift 9 |
BGV D6 |
Unfallverhütungsvorschrift Krane |
DGUV Vorschrift 52 |
BGV D8 |
Winden, Hub- und Zuggeräte |
DGUV Vorschrift 54 |
BGV D27 |
Flurförderzeuge |
DGUV Vorschrift 68 |
BGV D29 |
Fahrzeuge |
DGUV Vorschrift 70 |
BGV D36 / BGI 694 |
Leitern und Tritte |
DGUV Information 208-016 |
BGI / GUV-I 5166 |
Sicherheit von Regalen |
DGUV Information 208-043 |
BGR 181 |
Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr |
BGR 181 |
BGR 186 |
Austauschbare Kipp- und Absatzbehälter |
DGUV Regel 114-010 |
BGR 234 |
Lagereinrichtungen und -geräte |
DGUV Regel 108-007 |
BGG 945 |
Hebebühnen |
DGUV Grundsatz 308-002 |
Nach bestandener BGV bzw. DGUV Prüfung der Anlagen, lassen sich Prüfplaketten mit der alten Bezeichnung „geprüft nach BGV A3“ dennoch weiterhin verwenden. Jedoch zeugt die Anbringung der Prüfplaketten nach aktuellen Normen von Aktualität und Kompetenz. Prüfintervalle sollen auf den nächsten Prüftermin hinweisen und sind mit Monats- oder Jahreskennzeichnung in den entsprechenden Farben erhältlich. Bei uns erhalten Sie Prüfplaketten zur Wartung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen nach den aktuellen Richtlinien und Gesetzen immer für eine Vorlaufzeit von 4 Jahren.
Die Anbringung der Prüfplaketten kann auf zwei Arten erfolgen. Eine häufig genutzte Möglichkeit ist, die Prüfplakette direkt auf dem zu überprüfenden Gerät anzubringen. Der Einsatz einer Grundplakette hingegen hat den Vorteil, dass sie neben einem Feld für die entsprechende Jahresplakette auch Platz für zusätzliche Informationen wie Prüfer, Gerätenummer, Prüfung gemäß der zugrundeliegenden Vorschrift oder Prüfintervall bietet. Ein weiterer Vorteil der Grundplakette ist, dass keine aufwendige Entfernung der alten Jahresplakette mehr notwendig ist. Mit Hilfe einer Kerbzange oder eines Folienstifts lässt sich der Termin einfach und direkt auf der jeweiligen Prüfplakette markieren.
In der Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bzw. BGV A3 wird gefordert, dass alle Geräte oder Anlagen eines Betriebes oder öffentlichen Einrichtung, welche mit elektrischer Netzspannung betrieben werden, in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Die Messergebnisse müssen zudem protokolliert werden, um im Falle eines Unfalls mit einem solchen Gerät eine Haftbarmachung des Unternehmers ausschließen zu können. Aus der Prüfplakette sollte hervorgehen, wann zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung spätestens durchgeführt werden muss. Bei uns erhalten Sie Plaketten zur Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, die den Prüfanforderungen nach § 10 und § 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der konkreten Ausführung TRBS 1201 (Technische Regel für Betriebssicherheit) entsprechen.
Wartungsnachweise eignen sich bestens zur Dokumentation von erforderlichen Prüfungen und dem Aufzeigen von Wartungsintervallen für alle regelmäßig zu wartenden Geräte. Reparaturkosten für Anlagen oder Maschinen können dadurch langfristig gesenkt werden. Bei uns erhalten Sie Wartungsnachweise passend für alle Prüfplaketten und aufgrund des Farbcodes lässt sich die Jahreszahl schon von Weitem sofort erkennen.
Zur Minderung der Gefahren und zur Vorbeugung, müssen im Rahmen einer Betriebsmittelprüfung alle Geräte aus diesem Bereich in regelmäßigen Intervallen überprüft werden, um im Notfall auch voll funktionsfähig zu sein. Darunter fallen z. B. Feuerlöscher, Rauchmelder, Feuerschutztüren sowie Erste Hilfe Einrichtungen usw., die mit Jahresprüfplakette und Prüfnummer ausgezeichnet werden sollten. Auf diese Weise wird die Überprüfung auf Funktionsfähigkeit erleichtert, die Qualität gesichert und der Termin für die nächste Prüfung festgesetzt.
Mit Sicherheits- und Prüfsiegeln können Sie Versorgungseinrichtungen oder Verpackungen vor unbefugtem Zugriff schützen. Eine Ablösung der Siegel ist ohne Zerstörung nicht möglich und lassen Manipulationen direkt erkennbar werden. Dazu haben wir Sicherheits- und Prüfsiegel mit VOID Folie oder mit Dokumentfolie im Angebot. Beim Versuch die VOID Folie zu entfernen, bleibt der Schriftzug VOID immer noch zu erkennen. Die Dokumentfolie zerreist beim Versuch sie zu manipulieren.
Im Gegensatz zur normalen Standardausführung der Prüfplaketten ermöglichen die Prüfplaketten mit Lackierung besonderen Schutz. Die Lesbarkeit der Plaketten sowie die Befestigung werden dadurch nicht eingeschränkt. Die Schutzlackierung der Prüfplaketten macht die Plaketten widerstandsfähiger gegen witterungsbedingte Einflüsse und Abrieb und sorgt daher für eine Eignung in extremen Belastungssituationen. Sie können alle Prüfplaketten auf Anfrage mit Schutzlackierung erhalten.
Sind die Prüfplaketten aus unserem Standardsortiment für Ihre Kennzeichnungszwecke nicht hinreichend, erstellen wir Ihnen gerne Ihre individuellen Prüfplaketten sowie Grundplaketten im Standardformat, als auch im Sonderformat. Die Prüfplaketten werden aus Dokumentenfolie hergestellt und haben daher beim Versuch des Ablösens einen Selbstzerstörungseffekt und können nicht auf andere Geräte übertragen werden. Wir fertigen für Sie Ihre individuell gewünschte Stückzahl, als auch Form und Größe.