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Es ist keine Seltenheit, dass Privatgrundstücke- und Parkplätze nur befugten Anwohnern, Bewohnern, Gästen und Mitarbeitern freies Parken gewähren. Diese sind mit einem entsprechenden Parkausweis vorzugsweise dazu berechtigt, im vorgesehenen Bereich parken zu dürfen. Damit ersichtlich ist, wer im eingegrenzten Parkbereich parken darf, können individuell angefertigte und im Automobil angebrachte Parkausweise für Abhilfe sorgen. Der Ausweis ist selbstklebend und kann auf der Innenseite der Scheibe mühelos angebracht werden. Darauf können sowohl das zugehörige Nummernschild als auch ein Logo der eigenen Firma, Hausverwaltung o.ä. gedruckt werden. Mit dem Ausweis sind Sie nicht nur berechtigt, sondern machen dabei mit Ihrem Logo auf sich aufmerksam!