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Warn-Kombischild - Strahlenschutz Radioaktiv Kontamination


NormDIN 25430 E 100
MaterialgruppeFolie
NormDIN EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerW003 - Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerW003 - Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrechteckig
SymbolWarnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Breite14,8 cm
Höhe7,4 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.2140

4,11 € inkl. MwSt.
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Radioaktiv Kontamination

Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.2140

Artikelversandgewicht: 5 g


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Warnschild Strahlenschutz Kontamination

Im Strahlenschutz dient der Begriff der Kontamination dazu, die Verunreinigung von Personen, Flüssigkeiten, Gasen oder Feststoffen mit radioaktiven Stoffen zu bezeichnen. Kontamination ist zumeist das Ergebnis eines Lochs in einem Produkt oder in einem technischen System, durch das Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase unerwünscht ein- oder austreten können oder eines Unfalls während der Herstellung.

Die Behebung von Kontamination wird als Dekontamination bezeichnet. Je nachdem, ob ein Bereich von Alpha-, Beta- oder Gamma-Strahlung betroffen ist, kann die Kontamination besser oder schlechter behoben werden. Radioaktivität ist die Eigenschaft instabiler Atomkerne, sich spontan in andere Atomkerne umzuwandeln und dabei ionisierende Strahlung auszusenden. Die frei werdende Energie bei der Umwandlung wird zumeist als  Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung emittiert. Kontamination mit Alpha- und Beta-Strahlung kann in der Regel einfacher bereinigt werden als Kontamination mit Gamma-Strahlen, da Alpha- und Beta-Strahlung nur eine sehr kleine Reichweite von Mikrometern bis Zentimetern hat. Von Strahlung betroffene Bereiche sind kennzeichnungspflichtig (§68 StrlSchV).

  • Kennzeichnung durch Strahlung kontaminierten Bereichen
  • Erfüllung der Kennzeichnungspflicht bei Kontamination
 

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