Einsatz Hinweisschild "Raucherkneipe Zutritt erst ab 18 Jahre"
Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern. Im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen damit in öffentlichen Bereichen nur noch in abgetrennten Räumen oder in eigens dafür deklarierten Gebäuden erlaubt. Zu letzterem Zweck eignet sich dieses Hinweisschild, das auf eine Raucherkneipe verweist.
Hinweisschild Raucherkneipe Zutritt erst ab 18 Jahre – Ihre Vorteile: