Das Thema Rauchverbot ist heute aktueller denn je. Sowohl in öffentlichen Gebäuden als auch in Gaststätten ist das Rauchen nicht mehr erlaubt.
Rauchverbotsschilder in allen Ausführungen, ganz nach Ihren Wünschen.
Neben Rauchverbotsschildern sind auch Raucherzonenschilder erhältlich. Damit können Sie bestimmte Bereiche als Raucherzonen kennzeichnen und somit das Rauchen auf bestimmte Bereiche beschränken.
Verbots-Kombischild im Querformat
Rauchen verboten
ASR A1.3 P002 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 P002 + Zusatztext
Hinweisschild für Gewerbe und Gastronomie
"Raucherkneipe Zutritt erst ab 18 Jahre"
Material: Aluminium hart
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Rauchen verboten
doppelseitig bedruckt, zur Montage hinter Glas geeignet
Symbol auf weißem Grund
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Rauchen gestattet
doppelseitig bedruckt, zur Montage hinter Glas geeignet
Symbol auf weißem Grund
Hinweisschild für Gewerbe und Gastronomie
"Raucher-Club Zutritt nur für Mitglieder"
Material: Weich-PVC-Folie, selbstklebend
Hinweisschild für Gewerbe und Gastronomie
"Raucher-Club Zutritt nur für Mitglieder" inkl. Piktogramm
Material: Weich-PVC-Folie, selbstklebend
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Explosionsgefährdeter Raum, Rauchen verboten,
Kein Feuer, Kein offenes Licht
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Feuergefährdeter Raum, Rauchen verboten
Vorsicht mit Feuer und offenem Licht
Deutschland ist durch das Tabakrahmenübereinkommen der WHO (27. Februar 2005) verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Nikotinabhängigkeit und des Passivrauchens in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen gelten dabei als vorbildlich.
Beide Bundesländer haben bisher Rauchverbote eingeführt, die das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen strikt untersagen. Die politische Tendenz deutet darauf hin, dass in den nächsten Jahren weitere Bundesländer diesen Beispielen folgen werden. Darüber hinaus gelten seit Juli 2008 in allen Bundesländern Rauchverbote mit unterschiedlicher Reichweite. Betroffen sind unter anderem Verkehrsmittel, Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser etc.), Gastronomie (und Diskotheken), Arbeitsplätze und sogar Mietwohnungen.