Das Thema Rauchen verboten ist heute aktueller denn je. In immer mehr Gebäuden gilt ein generelles Rauchverbot. In öffentlichen Gebäuden so wie in Gaststätten ist das Rauchen nicht mehr gestattet.
Rauchen verboten Schilder in allen Ausführungen, ganz nach Ihren Ansprüchen.
Neben Rauchen verboten Schildern sind auch Schilder für Raucherzonen erhältlich. Durch diese können bestimmte Bereiche als Raucherzonen gekennzeichnet werden und somit das Rauchen auf bestimmte Bereiche eingegrenzt.
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Explosionsgefahr! Feuer, offenes Licht und Rauchen
verboten! Funkenbildung vermeiden
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Batterieraum Umgang mit Feuer, offenem Licht
und Rauchen verboten
Hinweisschild für Gewerbe und Gastronomie
"Raucherkneipe Zutritt erst ab 18 Jahre"
Material: Aluminium hart
Verbots-Kombischild im Querformat
Rauchen verboten
ASR A1.3 P002 + Zusatztext
DIN EN ISO 7010 P002 + Zusatztext
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Rauchen verboten
doppelseitig bedruckt, zur Montage hinter Glas geeignet
Symbol auf weißem Grund
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Explosionsgefährdeter Raum, Rauchen verboten,
Kein Feuer, Kein offenes Licht
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Explosionsgefahr! Rauchen, offenes Licht und Feuer
verboten! Funkenbildung vermeiden
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Rauchen gestattet
doppelseitig bedruckt, zur Montage hinter Glas geeignet
Symbol auf weißem Grund
Hinweisschild - Betriebskennzeichnung
Feuergefährdeter Raum, Rauchen verboten
Vorsicht mit Feuer und offenem Licht
Hinweisschild für Gewerbe und Gastronomie
"Raucher-Club Zutritt nur für Mitglieder"
Material: Weich-PVC-Folie, selbstklebend
Hinweisschild für Gewerbe und Gastronomie
"Raucher-Club Zutritt nur für Mitglieder" inkl. Piktogramm
Material: Weich-PVC-Folie, selbstklebend
Deutschland ist aufgrund der WHO-Tabakrahmenkonvention (27. Februar 2005) dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Nikotinabhängigkeit und des Passivrauchens in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen gelten dabei als Vorbilder.
Bis heute sind in den beiden Bundesländern Rauchverbote eingeführt worden, die das Rauchen in geschlossenen, öffentlichen Räumen strengstens untersagt. Der politischen Tendenz nach zeigt sich, dass die weiteren Bundesländer den Beispielen in den kommenden Jahren folgen werden. Darüber hinaus gelten seit Juli 2008 in allen Bundesländern Rauchverbote, die in unterschiedlicher Weise greifen. Davon betroffen, sind u. a. Verkehrsmittel, Institutionen (Schulen, Krankenhäuser etc.), Gastronomien (und Diskotheken), Arbeitsplätze und sogar Mietwohnungen.