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Hinweisschild - Gewerbe und Privat, Werbung / Reklameeinwurf verboten


MaterialgruppeFolie
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrechteckig
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Breite10,0 cm
Höhe4,0 cm
Stärke0,1 mm

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Schilder mit Text nach Wahl

Bestell-Nr.: 210.5334

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Reklameeinwurf verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.5334

Artikelversandgewicht: 1 g


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Reklameeinwurf verboten

Jeder Eigentümer eines Briefkastens hat das Recht, das Einwerfen von unaufgeforderten Werbeprospekten und Reklame durch einen Hinweis zu untersagen. Wenn Verbraucher einen erkennbaren Hinweis auf Unerwünschtheit anbringen, weil sie sich durch regelmäßiges Werbematerial belästigt fühlen, können sie bei unzulässiger Wiederholung einen Anspruch auf Unterlassung verlangen, weil diese Störung in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Auch Unternehmer können auf das Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb bestehen, wenn keine stetige Geschäftsbeziehung besteht.

Mit diesem rotbeschrifteten Schild gelingt es aussagekräftig, Zustellern zu verdeutlichen, welche Post erhalten werden möchte und welche nicht.

Um auch auf kostenlose Zeitungen und Wurfblätter zu verzichten, benötigt es eine zusätzliche Beschriftung auf dem Briefkasten, weil diese nicht zur Reklame dazuzählen. Persönlich adressierte Werbung muss hingegen zugestellt werden.

 

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