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Fluchtwegschilder normgerecht

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Rettungszeichen nach ASR A1.3 - DIN EN ISO 7010 - BGV A8

Fluchtwegschilder nach Norm Übersicht (94 Artikel)

NEU – Fluchtwegschilder PLUS

langnachleuchtend – DIN 67510-1 - Klasse C +tagesfluoreszierend gelb = bessere Wahrnehmung

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Produktkategorie

Produktart

Material

Eigenschaft

Norm

Norm Ordnungsnummer

Befestigungsart

Vorschrift Ordnungsnummer

Symbol

Stärke

Montageort

Materialgruppe

Leuchtdichte [mcd]

Langnachleuchtend

B × H

Temperaturbeständig bis [Grad]

Breite

Höhe

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Fluchtwegschild - langnachleuchtend
Notausgang links, (Kombischild)


ohne mittlere Lichtkante

ASR A1.3 E001 Zusatzzeichen

DIN EN ISO 7010 E001 + Zusatzzeichen

Fluchtwegschild - langnachleuchtend
Notausgang rechts, (Kombischild)


ohne mittlere Lichtkante

ASR A1.3 E002 Zusatzzeichen

DIN EN ISO 7010 E002 + Zusatzzeichen

Fluchtwegschild Bauzaunbanner,
Notausgang rechts mit Zusatzzeichen

Richtungsangabe rechts
300 gr. Meshgewebe für Bauzäune, gesäumt, mit 20 Ösen

ASR A1.3 E001 + Zusatzzeichen

DIN EN ISO 7010 E001 + Zusatzzeichen

Fluchtwegschild-Würfel
Sammelstelle

Beschriftung 4-seitig, retroreflektierend
Halterung mittig für Rohr-Durchmesser: 6,0 cm

DIN EN ISO 7010 E007

Fluchtwegschild Bauzaunbanner,
Notausgang links mit Zusatzzeichen

Richtungsangabe links
aus Meshgewebe für Bauzäune, gesäumt, mit 20 Ösen

ASR A1.3 E001 + Zusatzzeichen

DIN EN ISO 7010 E001 + Zusatzzeichen

Fluchtwegschild-Würfel
Symbol: Sammelstelle und Text nach Wahl

Beschriftung 4-seitig, retroreflektierend
Halterung mittig für Rohr-Durchmesser: 6,0 cm

DIN EN ISO 7010 E007

Fluchtwegschild-Dreieckskonstruktion
Sammelstelle und max. 20 Zeichen Text nach Wahl

Beschriftung 3-seitig, retroreflektierend
Halterung mittig für Rohr-Durchmesser: 6,0 cm

ASR A1.3 E007

DIN EN ISO 7010 E007

PDF Fluchtwegkennzeichnung (ASR A2.3)

Download Fluchtwegkennzeichnung ASR 2.3 PDF


Rettungswegschilder und Notausgangsschilder nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010

Fluchtwegschilder dienen zur deutlichen Kennzeichnung von Rettungs- oder Fluchtwegen und sollten daher in allen Bereichen einer Betriebsstätte oder in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz kommen. Fluchtwegschilder in Notsituationen umgehend zu erblicken, um Gefahren schnellstmöglich zu entkommen, kann entscheidend sein und erheblich die Unfall- und Lebensgefahr herabsetzen. Auch Erst- und Zweithelfer müssen Fluchtwege durch die angebrachten Schilder unmittelbar entdecken können, um eine notwendige Rettung einleiten zu können.

Nach wie vor wird der Fluchtweg durch das bekannte grüne Schild mit symbolisch dargestelltem Menschen ausgewiesen, doch hat die Überarbeitung der ASR A1.3 einige Änderungen in der Fluchtwegkennzeichnung gegeben, die einer umgehenden Umsetzung innerhalb der eben genannten Bereiche bedürfen. Nur so ist eine norm- und fachgerechte Kennzeichnung für Mitarbeiter und Dritte zu gewährleisten.

Neufassung der ASR A1.3

Fluchtweg Alt/Neu

Auch die technischen Regeln für Arbeitsstätten sind vor einer immer weiter fortschreitenden Internationalisierung nicht resistent. Um dem Vorbild der bereits auf internationaler und europäischer Ebene abgestimmten Zeichen der DIN EN ISO 7010 zu folgen, wurde auch die ASR A1.3 überarbeitet. Die aktuelle Neufassung der ASR A1.3 umfasst daher zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der bereits angepassten DIN EN ISO 7010 und der neuen DIN 4844-2 enthalten sind, doch haben sich auf Ebene der Fluchtwegzeichen nur geringe Veränderungen ergeben, die seit März 2013 verbindlich gelten.
Fluchtweg langnachleuchtend

Laut Norm müssen Schilder, die einen Fluchtweg weisen, ständig sichtbar sein, um in Notsituationen ihre gewünschte Wirkung zu erzielen. Aus diesem Grund sind die Fluchtwegschilder langnachleuchtend, sodass sie so auch bei Ausfall der Beleuchtung in der Betriebsstätte den Fluchtweg weisen können.

Die seit März 2013 geltenden Veränderungen der ASR A1.3 haben auch die Gestaltung der Fluchtwegschilder erneuert. Im Gegensatz zur vorigen ikonischen Darstellung, in der flüchtender Mensch, Richtungspfeil und Ausgang gemeinsam harmonisiert haben, ist in der neuen Version eine klare Abgrenzung zwischen dargestelltem Notausgang und Pfeil erkennbar.

Durch die separate Richtungsangabe sind die Fluchtwegweisungen viel präziser möglich, da alle Kombinationen, die für das Hinweisen auf einen bestimmten Fluchtweg denkbar sind, in der Betriebsstätte montiert werden können. Der Sinn besteht in einem ersten Schritt also darin, auf einen allgemeinen Notausgang hinzuweisen und erst in einem zweiten Schritt separat auf die darauf folgende Fluchtwegrichtung hinzuweisen.

Kommen die Fluchtwegschilder nach der neuen Norm zum Einsatz, gilt die sogenannte Vermutungswirkung. Dabei wird, wie im Falle anderer Regeln für die Arbeitsstätte, angenommen, dass nur der Einsatz der Schilder der aktuellen ASR A1.3 den geltenden Normen entspricht. Werden diese nicht eingesetzt, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind und ob der Einsatz der alten ASR A1.3 aus dem Jahr 2007 weiterhin zulässig ist. Um diesen personellen und zeitlichen Aufwand zu verhindern, sollte eine einmalige Anpassung und somit ein Austausch der Fluchtwegkennzeichnungen erfolgen, um der aktuellen ASR in vollem Umfang zu entsprechen.

Beim Austausch muss beachtet werden, dass eine Kombination alter und neuer Zeichen unzulässig ist. So muss die Kennzeichnung innerhalb eines Objektes sowie auf den Flucht- und Rettungsplänen einheitlich erfolgen, um Verwirrung zu verhindern, die ansonsten in Gefahrensituationen erhebliches Risiko bergen kann. Auf einen einheitlichen Einsatz der Fluchtwegkennzeichnungen sollte daher Acht gegeben werden.

Rettungszeichen nach BGV A8

Neben der Angabe des Fluchtweges sind weitere Rettungszeichen bekannt und müssen laut der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A8 (BGV A8) an Arbeitsstätten zum Einsatz kommen. Insbesondere handelt es sich bei den Rettungsschildern neben der Kennzeichnung von Fluchtwegen, um Hinweise, die Räume kenntlich machen, in denen Betroffene Hilfe erhalten können. So weisen die Rettungszeichen das Vorhandensein eines Defibrillators aus, machen auf Krankentragen aufmerksam oder kennzeichnen Sammelstellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Erste-Hilfe-Zeichen und Zusatzschilder.

Notausgänge und Fluchtwege angemessen in grün kennzeichnen

Im Falle von Rettungs- und Fluchtwegkennzeichnungen wird die Signalfarbe grün verwendet, die in einem deutlichen Kontrast zu den in Weiß gehaltenen Hintergrund steht. Dabei kann zwischen einer einfachen grünen Lackierung oder einer grünen lang nachleuchtenden Beschichtung gewählt werden, die auch im Dunkeln oder bei Rauchentwicklung noch gut sichtbar ist. Neben den Vorschriften, die den Einsatz von Rettungs- und Fluchtwegschildern fordern, sollten eigene Sicherheitsüberlegungen zum Anbringen dieser Leben rettenden Schilder mahnen.

Sonderfall: Notausstiege kennzeichnen

Notausstiege Kennzeichnung von Notausstiegen

Die bereits international angepasste DIN EN ISO 7010 beinhaltet einige weitere Kennzeichnungen für Notausstiege. Sind diese von der Außenseite aus zugänglich, so muss dort das Verbotsschild "Nichts abstellen oder lagern" angebracht werden, um eine Behinderung des Fluchtweges durch unsachgemäß gelagerte Waren zu verhindern. Dies könnte ansonsten eine Verzögerung im Einleiten von Rettungs- oder Fluchtmaßnahmen nach sich ziehen und so zu einer erheblichen Gefährdung führen.

Unterstützende Sicherheitskennzeichnungen

Sicherheitskennzeichnung 1 Sicherheitskennzeichnung 2

Im Zuge der Neufassung der ASR-Norm vom März 2013 wurden auch neue Schilder in die Vorschriften aufgenommen. Diese haben aber nur eine unterstützende Funktion und dürfen nicht alleinig Verwendung finden, da dies sonst der aktuell gültigen Norm widerspräche.

Einsatz der Zusatzschilder

Zusatzschilder

Auch im Falle der Zusatzschilder ist eine alleinige Verwendung unzulässig, obwohl dies in vielen Arbeitsstätten der Fall ist. Vielmehr sollen sie aber die Aussage einer Fluchtwegkennzeichnung unterstützen und sind ohne die Verwendung eines Piktogramms nicht aussagekräftig und widersprechen so der Norm zur allgemeinen Fluchtwegkennzeichnung.

Nachleuchtend – mit Rettungsweg- und Notausgangsschildern auch im Dunkeln kennzeichnen

Laut ASR A1.3 (7) bedarf es in einer Betriebsstätte und an öffentlichen Plätzen ausreichender langnachleuchtender Fluchtwegkennzeichnungen, sollte es keine Sicherheitsbeleuchtung für den Fall einer Ausnahmesituation geben. In Notsituationen kann es zum Ausfall der Standardbeleuchtung kommen, wodurch die an Boden und Wänden angebrachten Fluchtwegkennzeichnungen nicht mehr sichtbar sind. Sicherheitsprodukte und Leitsysteme bieten daher eine optimale Lösung, Fluchtwege am Boden angemessen zu kennzeichnen und so den Normen zu entsprechen.

SafetyMarking bietet norm- und fachgerechte Fluchtwegkennzeichnungen an, die sich durch die Standardqualität HI 150 auszeichnen. Eine Messreihe, die Produkte mit handelsüblichen Produkten vergleicht, zeigt, dass langnachleuchtende Sicherheitsprodukte und Leitsysteme hohe Leuchtdichtewerte nach DIN 67510-4 aufweisen. Mit seinem unübertroffenen Preis-Leistungsverhältnis und der hohen Standardqualität bieten Fluchtwegschilder eine perfekte Lösung zur Fluchtwegkennzeichnung.

Leuchtdichtewerte in mcd/2 nach Herstellermessung DIN 67510-1Abklingdauer in Minuten
10 Minutenwert60 Minutenwert
Handelsübliche Basisqualitäten 29 – 55 4 – 8
HI 150 (Klasse C) 150 22 2100
HI 300 (Klasse D) 300 45 4100
HI 450 (Klasse D) 450 70 4500
HI 600 (Klasse E) 600 100 8100
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