Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
20,0 cm | Folie | 210.A6200 | |
20,0 cm | PVC-Hartschaum | 450.A6200 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Stammdatenblatt:
Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf
allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Artikelversandgewicht: 10 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Manche Bereiche einer Betriebsstätte müssen durch das Verbotsschild Sitzen verboten gekennzeichnet werden, da eine Zuwiderhandlung negative Konsequenzen haben kann. Gewisse Flächen können nicht bruchsicher sein, wodurch sich die sitzende Person in hohem Maße verletzen könnte. Zudem können durch diese Handlung die in der Betriebsstätte vorkommenden vermeintlichen Sitzflächen erheblich beschädigt werden, was zu unnötigen Ersetzungskosten führt. Darüber hinaus kann eine sitzende Person den Betriebsablauf verlangsamen, indem Verkehrs- oder Durchgangswege versperrt werden. Auch in diesem Fall droht Unfall- und Verletzungsgefahr. Durch eine Kennzeichnung mit Hilfe des Schilds Sitzen verboten wird all diesen Risiken auf angemessene Art und Weise entgegengewirkt.