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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Hier gilt ein Sonderweg für Radfahrer und dieser darf nur von Radfahrern benutzt werden
Handlungsempfehlung: Radfahrer müssen diesen Weg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ist dieser Weg verboten.
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Mit dem blauen Verkehrsschild, auf dem sich ein Fahrrad befindet, wird ein Sonderweg für Radfahrer gekennzeichnet, der lediglich von Radfahrern genutzt werden darf. Kraftfahrzeugen und Fußgängern ist die Benutzung nicht gestattet. Sonderwege sind benutzungspflichtig. Dies bedeutet, dass Radfahrer nicht gemeinsam mit den Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn fahren dürfen, sondern auf dem Sonderweg bleiben müssen. Wenn auf einem Betriebsgelände ein Sonderweg eigens für Radfahrer errichtet worden ist, sollte dieser auch als solcher gekennzeichnet werden. Denn nur so kann er seine Wirkung erzielen und wird nicht von anderen Verkehrsteilnehmern mitbenutzt.