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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Hier gilt ein Sonderweg für Reiter. Dieser Reitweg darf nur von Pferden mit Reitern benutzt werden
Handlungsempfehlung: Reiter müssen diesen Weg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ist dieser Reitweg verboten.
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Mit dem Verkehrszeichen Sonderweg Reiter wird durch ein Piktogramm auf blauem Grund verdeutlicht, dass es einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Reiter gibt. Dieser Weg gilt ausschließlich für Reiter, denn für andere Verkehrsteilnehmer ist die Benutzung verboten. Wenn auf einem Betriebsgelände ein Sonderweg eigens für Reiter errichtet worden ist, sollte dieser auch als solcher gekennzeichnet werden. Denn nur so kann er seine Wirkung erzielen und wird nicht von anderen Verkehrsteilnehmern mitbenutzt.