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Verkehrsschild Reitweg VZ: 238


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolSonderweg Reiter
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer238
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6030

36,41 € inkl. MwSt.
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SafetyMarking® Verkehrsschild Reitweg VZ: 238

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Hier gilt ein Sonderweg für Reiter. Dieser Reitweg darf nur von Pferden mit Reitern benutzt werden

Handlungsempfehlung: Reiter müssen diesen Weg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ist dieser Reitweg verboten.

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6030

Artikelversandgewicht: 750 g


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Einsatz Verkehrszeichen "Sonderweg Reiter"

Mit dem Verkehrszeichen Sonderweg Reiter wird durch ein Piktogramm auf blauem Grund verdeutlicht, dass es einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Reiter gibt. Dieser Weg gilt ausschließlich für Reiter, denn für andere Verkehrsteilnehmer ist die Benutzung verboten. Wenn auf einem Betriebsgelände ein Sonderweg eigens für Reiter errichtet worden ist, sollte dieser auch als solcher gekennzeichnet werden. Denn nur so kann er seine Wirkung erzielen und wird nicht von anderen Verkehrsteilnehmern mitbenutzt.

 

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