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Strahlung kann gesundheitliche Schäden verursachen. In Sperrbereichen liegt eine Strahlendosis vor, die eine Ortsleistung von 3 Millisievert innerhalb einer Stunde überschreiten kann. Sperrbereiche müssen daher deutlich und sichtbar gekennzeichnet werden und unterliegen einem Zutrittsverbot. Für die besonders gute Sichtbarkeit des Sperrbereich-Warnschildes, hat es die Farbe Rot. Die Beschilderung ist in Kunststoff gefertigt, extrem schlagzäh, UV beständig und daher für eine dauerhafte Kennzeichnung sehr gut geeignet. Sperrbereiche sind allgemein kennzeichnungspflichtig.