Spielplatz für Kinder unter 10 Jahren.
Benutzung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und auf eigene Gefahr
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 395 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Wer auf einem Spielplatz betrunken herumlungert, andere anpöbelt oder Einrichtungen zerstört, ist ein Ärgernis. Dieses kann zur Folge haben, dass Erwachsenen mit ihren Kindern den Spielplatz lieber meiden anstatt diesen für die Freizeitbeschäftigung zu nutzen. Dabei nimmt das Spielen für die Entwicklung der Kinder einen hohen Stellenwert ein, da es zum einen die Motorik verbessert und zum anderen das soziale Miteinander fördert.
Selbstverständlich haben nicht alle Kinder, die über zehn Jahre alt sind, Flausen im Kopf und stören jüngere Altersgenossen beim Spielen. Allerdings kann es in manchen Gebieten, in denen sich Beschwerden häufen, nötig sein, eine solche Zutrittsbeschränkung auszusprechen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Erwachsene oder Jugendliche, die die Kinder zum Spielplatz begleiten. Die Betreuung ist obligatorisch, da Kinder den Spielplatz grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten aufsuchen dürfen oder zumindest die Zustimmung vorausgesetzt wird. Neben diesem Hinweis ist auf dem Spielplatz-Schild zudem der Zusatz aufgebracht, dass die Benutzung des Spielplatzes auf eigene Gefahr erfolgt. Damit ist eine Fürsorgepflicht seitens der Stadt oder des Errichters ausgeschlossen.