Spielplatz für Kinder unter 14 Jahren
Benutzung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und auf eigene Gefahr
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 635 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Ein Spielplatz ist für viele Dinge gut, etwa um sich auszutoben, andere Kinder zu treffen oder seine Geschicklichkeit zu erproben. Nicht aber, um dort herumzulungern, zu rauchen, zu trinken oder zu randalieren. Diese Gefahr kann – muss aber selbstverständlich nicht –bestehen, wenn der Spielplatz von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt wird.
In der Regel werden unter "Kindern" Personen unter 14 Jahren verstanden. Daher sind viele Kinderspielplätze auch nur für Kinder unter 14 Jahren freigegeben. Ausgenommen sind Erziehungsberechtige oder andere Personen, die sie Kinder betreuen. Ein Spielplatz sollte von Kindern nur dann aufgesucht werden, wenn die Erziehungsberechtigten dem Besuch zugestimmt haben. Schließlich erfolgt der Besuch auf eigene Gefahr, was bedeutet, dass der Betreiber bzw. die Betreiberin nicht für einen Unfall verantwortlich gemacht werden kann.
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