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Kinderspielplätze sollen Kindern die Möglichkeit geben, unbeschwert zu toben, zu klettern und sich auszuprobieren. Kinderspielplätze ziehen nicht nur Kinder an; so nutzen auch Jugendliche gerne die Bänke und Häuschen als Treffpunkte. Dies wird aber nicht überall gerne gesehen, vor allem dann nicht, wenn der Spielplatz von den Jugendlichen zum Anlass genommen wird, dort zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren. In solchen Fällen kann die Stadt eine maximale Altersangabe für die Spielplätze definieren. Dieses Schild legt etwa fest, dass der Spielplatz lediglich von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden darf. Eltern und andere Aufsichtspersonen dürfen Kinder natürlich begleiten und auf den Spielanlagen beaufsichtigen.
Damit der Spielplatz kein rechtsfreier Raum ist, gelten auf Spielplätzen neben der Altersbestimmung noch bestimmte andere „Spielregeln“, die eingehalten werden sollten. Dazu gehört etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nichts zu suchen haben ebenso wenig übrigens wie Fahrradfahrer. Während der Mittagszeit müssen die Kinder nicht zur Ruhe ermahnt werden, anders sieht es hingegeben aus, wenn es dunkel geworden ist. Um die Nachbarn vor Lärm in den Abendstunden zu bewahren, herrscht dann in der Regel ein generelles Spielverbot. Die Benutzung des Platzes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr, was bedeutet, dass keine Haftungsansprüche gegen den Betreiber bzw. die Betreiberin geltend gemacht werden könne. Auf dem Schild sind zudem Verhaltenshinweise aufgelistet, die sich direkt an die Kinder richten. So werden diese daran ermahnt, den Platz sauber zu halten und die Geräte zu schonen.
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