Spielplatz nur für Kinder unter 14 Jahren.
Haltet den Platz sauber und schont die Geräte!
Für Unfälle u. Schäden kann keine Haftung übernommen werden, die Benutzung geschiet daher auf eigene Gefahr.
Während der Dunkelheit ist die Benutzung der Anlage untersagt.
Radfahren verboten! Kein Zutritt mit Hunden!
Die Anordnungen der Gemeindebediensteten ist Folge zu leisten!
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium geprägt, mit kratzfester Einbrennlackierung
Ein Spezialprodukt, das trotz seines günstigen
Preises Ihren Anforderungen einer dauerhaften Kennzeichnung im Innen- und Außeneinsatz gerecht wird. Materialstärke: 0,4 - 0,8 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +160 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 395 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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Kinderspielplätze sollen Kindern die Möglichkeit geben, unbeschwert zu toben, zu klettern und sich auszuprobieren. Kinderspielplätze ziehen nicht nur Kinder an; so nutzen auch Jugendliche gerne die Bänke und Häuschen als Treffpunkte. Dies wird aber nicht überall gerne gesehen, vor allem dann nicht, wenn der Spielplatz von den Jugendlichen zum Anlass genommen wird, dort zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren. In solchen Fällen kann die Stadt eine maximale Altersangabe für die Spielplätze definieren. Dieses Schild legt etwa fest, dass der Spielplatz lediglich von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden darf. Eltern und andere Aufsichtspersonen dürfen Kinder natürlich begleiten und auf den Spielanlagen beaufsichtigen.
Damit der Spielplatz kein rechtsfreier Raum ist, gelten auf Spielplätzen neben der Altersbestimmung noch bestimmte andere „Spielregeln“, die eingehalten werden sollten. Dazu gehört etwa, dass Hunde auf Spielplätzen nichts zu suchen haben ebenso wenig übrigens wie Fahrradfahrer. Während der Mittagszeit müssen die Kinder nicht zur Ruhe ermahnt werden, anders sieht es hingegeben aus, wenn es dunkel geworden ist. Um die Nachbarn vor Lärm in den Abendstunden zu bewahren, herrscht dann in der Regel ein generelles Spielverbot. Die Benutzung des Platzes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr, was bedeutet, dass keine Haftungsansprüche gegen den Betreiber bzw. die Betreiberin geltend gemacht werden könne. Auf dem Schild sind zudem Verhaltenshinweise aufgelistet, die sich direkt an die Kinder richten. So werden diese daran ermahnt, den Platz sauber zu halten und die Geräte zu schonen.
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