Weitere Artikel aus der Kategorie: Gefahrgutkennzeichnung
alle Artikel der Kategorie: Gefahrgutkennzeichnung
Gemäß der Umsetzung der europäischen WEE- Richtlinie dürfen Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind sie kostenlosen Sammelstellen zuzuführen, die die umweltverträgliche Entsorgung oder Weiterverarbeitung gewährleisten.
Für Unternehmen ergeben sich aus den neuen Richtlinien spezielle Verpflichtungen. Diese einzuhalten, empfiehlt sich abgesehen von den Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit auch aus finanzieller Sicht. Schließlich drohen bei unsachgemäßer Entsorgung empfindliche Geldstrafen bis hin zu Vertriebsverboten. Zu den Pflichten des Unternehmens gehört es, die jeweiligen Geräte zu kennzeichnen, sodass diese nicht versehentlich in den Hausmüll gelangen. Zu diesem Zweck eignen sich unsere praktischen Folienetiketten auf der Rolle, auf der sich eine durchkreuzte Abfalltonne befindet. Die Etiketten können einfach und unkompliziert auf das gewünschte Gerät geklebt und nachträglich beschriftet werden. Seit dem 13. August 2015 muss das Datum des Inverkehrbringens des Geräts zusätzlich angebracht werden. Hierzu ist der Platz unter der durchkreuzten Abfalltonne vorgesehen. Die Kennzeichnung kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen entweder in
Befindet sich unter der durchkreuzten Abfalltonne stattdessen ein schwarzer Balken, braucht das Herstellerdatum nicht angebracht zu werden. Selbstverständlich finden Sie auch diese Version in unserem Online-Shop.