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Verbotsschild Verbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen


NormDIN EN ISO 7010 P026
MaterialgruppeFolie
NormDIN EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerP026 - Verbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrund
SymbolVerbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Durchmesser10,0 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.A6271

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Verbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen 3,0 cm Folie Rolle 310.A6272

3,0 cm

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Verbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen 5,0 cm Folie Rolle 310.A6273

5,0 cm

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Verbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen 10,0 cm Folie 210.A6271

10,0 cm

Folie

210.A6271

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Verbot dieses Gerät in der Badewanne, Dusche ... zu benutzen

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.A6271

Artikelversandgewicht: 3 g


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Verbotsschild Keine Benutzung in der Badewanne, Dusche, etc. von wolkdirekt

Bestimmte Umstände innerhalb des Betriebes können es notwendig machen, Mitarbeiter vor der unsachgemäßen Nutzung bestimmter Arbeitsgeräte zu warnen. So ist es strengstens verboten, technische Geräte in mit Wasser gefüllten Nassräumen wie Duschen oder Badewannen zu gebrauchen. Bei Zuwiderhandlung können von den Geräten tödliche Stromschläge ausgehen. Müssen Arbeiten mit elektronischen Geräten dennoch dort erfolgen, muss dies mit äußerster Vorsicht und unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen geschehen, worüber die Mitarbeiter im Voraus in ausreichendem Maße unterrichtet werden müssen.

Anwendungsbereiche des Schildes

• Badewanne

• Waschbecken

• Dusche oder Duschtasse

• Wasserbecken jeglicher Art

In diesen genannten Fällen und in Bereichen darüber hinaus, die in einem Betrieb mit Wasser gefüllt sein können, ist absolute Vorsicht beim Gebrauch von technischen Geräten geboten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und dritte Personen über Gefahr im Verzug, indem Sie den betreffenden Arbeitsbereich gut sichtbar durch das Verbotsschild kennzeichnen.

 

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