Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Artikelname | Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | nach StVO | 42,0 cm | Alu RA1/C | 530.5731 |
![]() | nach StVO | 60,0 cm | Alu RA1/C | 530.5732 |
![]() | nach StVO | 42,0 cm | Alu RA2/C | 570.5731 |
![]() | nach StVO | 60,0 cm | Alu RA2/C | 570.5732 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge mit Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t - ausgenommen sind PKW und Busse.
Handlungsempfehlung: Befahren Sie die Strasse nicht. Achten Sie auf Zusatzschilder wie z. Bsp. bestimmte Zeitabschnitte, eine andere Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Ob Verkehrsberuhigung, Straßenschonung oder die allgemeine Verkehrssicherheit, es gibt viele Gründe, warum ein Durchfahrtsverbot für LKW auf einem Betriebsgelände herrschen kann. Gleich welcher Grund: Ein solches Verbot für Lastkraftkraftwagen sollte ordnungsgemäß und unmissverständlich mit dem Verkehrsschild von wolkdirekt gekennzeichnet werden.