Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Artikelname | Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
nach StVO | 42,0 cm | Alu RA1/C | 530.5729 | |
nach StVO | 60,0 cm | Alu RA1/C | 530.5730 | |
nach StVO | 42,0 cm | Alu RA2/C | 570.5729 | |
nach StVO | 60,0 cm | Alu RA2/C | 570.5730 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Verbot für alle Pkws, Lkw`s und mehrspurige Fahrzeuge. Mit Motorrädern und Fahrrädern dürfen Sie hier lang fahren.
Handlungsempfehlung: Hier darf man als Autofahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Das Verkehrsschild, auf dem sich in einem roten Kreis ein Kraftfahrzeug befindet, verbietet Kraftwagen und sonstige mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Durchfahrt. Die Straße darf jedoch mit Motorrädern oder nicht motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Auf dem Betriebsgelände kann es vielfältige Gründe für ein Durchfahrtsverbot für Kraftwagen geben. Beispielweise kann es der Sicherheit, dem Lärm- oder Umweltschutz oder zur Vorbeugung von Straßenschäden dienen. Durch den Einsatz von Zusatzzeichen, die in die unmittelbare Nähe des Verkehrszeichen Verbot für mehrspurige Fahrzeuge angebracht werden sollten, können Ausnahmeregelungen geschaffen werden.