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Verkehrsschild Verbot für Kraftwagen VZ: 251


VorschriftStVO - Nr. 251
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolVerbot für Kraftwagen
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer251
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5729

36,41 € inkl. MwSt.
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SafetyMarking® Verkehrsschild Verbot für Kraftwagen VZ: 251

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Verbot für alle Pkws, Lkw`s und mehrspurige Fahrzeuge. Mit Motorrädern und Fahrrädern dürfen Sie hier lang fahren.

Handlungsempfehlung: Hier darf man als Autofahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5729

Artikelversandgewicht: 750 g


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Einsatz Verkehrszeichen "Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge"

Das Verkehrsschild, auf dem sich in einem roten Kreis ein Kraftfahrzeug befindet, verbietet Kraftwagen und sonstige mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Durchfahrt. Die Straße darf jedoch mit Motorrädern oder nicht motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Auf dem Betriebsgelände kann es vielfältige Gründe für ein Durchfahrtsverbot für Kraftwagen geben. Beispielweise kann es der Sicherheit, dem Lärm- oder Umweltschutz oder zur Vorbeugung von Straßenschäden dienen. Durch den Einsatz von Zusatzzeichen, die in die unmittelbare Nähe des Verkehrszeichen Verbot für mehrspurige Fahrzeuge angebracht werden sollten, können Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

 

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