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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung:
Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Man findet es häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen
Handlungsempfehlung:
Hier darf man als Radfahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Dort wo das Verkehrsschild Verbot für Radfahrer angebracht wird, ist das Befahren mit einem Fahrrad untersagt. Das Verbot wird durch die rote Umrandung des Schildes, in dessen Mitte sich ein Fahrrad befindet, kenntlich gemacht. Auf dem Betriebsgelände können verkehrsberuhigte Bereiche, die ausschließlich von Fußgängern genutzt werden sollen, mit diesem Schild gekennzeichnet werden. Der Fahrradfahrer ist damit verpflichtet, einen anderen Weg zu benutzen oder abzusteigen. Ein Radfahrverbot kann allerdings auch ausgewiesen werden, wenn ein Weg mit einem Fahrrad nicht befahrbar ist. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit dem Verkehrsschild von wolkdirekt kann der Verringerung von Unfallgefahren dienen.
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