Verbotszeichen verbieten bestimmte Handlungen, die zu einer Gefährdung von Personen führen können.
Die Gestaltung von Verbotszeichen ist in der ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844 Teil 2 geregelt.
Verbots-Kombischild
mit einem Verbotsschild (d = 10,0 cm)
Symbol:
Text:
Verbotsschilder und Kombischilder von wolkdirekt sorgen für eine sichere und dauerhafte Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Je nach Einsatzgebiet fertigt wolkdirekt Schilder aus Aluminium, witterungsbeständigem PVC und selbstklebender Folie.
Alle normgerechten Verbotszeichen von wolkdirekt entsprechen immer den aktuellen Vorschriften und Regeln!
Verbotsschilder | |
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Hersteller | wolkdirekt ist der Hersteller aller Verbotsschilder gemäß ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2. |
Sicherheitskennzeichnung | wolkdirekt ist spezialisiert auf Sicherheitskennzeichnung, die am Arbeitsplatz und in öffentlichen Bereichen erforderlich ist. |
Made in Germany | Die Verbotsschilder von wolkdirekt werden in Deutschland hergestellt, was für hohe Qualität steht. |
ASR A1.3 | Die Verbotsschilder entsprechen den Vorgaben der ASR A1.3, was eine normgerechte Sicherheitskennzeichnung gewährleistet. |
DIN EN ISO 7010 | Wolkdirekt produziert Verbotsschilder gemäß den Standards der DIN EN ISO 7010 für optimale Sicherheitskennzeichnung. |
DIN 4844-2 | Die Verbotsschilder von wolkdirekt erfüllen die Anforderungen der DIN 4844-2 und gewährleisten somit eine normgerechte Kennzeichnung. |
Hohe Qualität | Wolkdirekt gewährleistet hohe Qualität bei den Verbotsschildern durch die Verwendung exzellenter Rohstoffe und sehr gute Verarbeitung. |
Eine normgerechte Sicherheitskennzeichnung ist in Deutschland Pflicht. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihre Verbotsschilder und sonstigen Sicherheitszeichen an Ihrem Arbeitsplatz im öffentlichen Bereich den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen (also der ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 und der ISO 4844 Teil 2).
Sollten Sie jedoch noch ältere Sicherheitskennzeichnungen verwenden, muss deren Beibehaltung anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und schriftlich begründet und dokumentiert werden. Ebenso ist im Rahmen der Unterweisung immer auf beide Varianten hinzuweisen. Eine Kennzeichnung nach ASR A1.3 und ergänzend nach DIN EN ISO 7010 sowie DIN 4844-2 wird daher dringend empfohlen.
Die grundsätzlichen Gestaltungsanforderungen an Verbotsschildern haben sich durch die Umsetzung der ISO 7010 nicht geändert. Grundsätzlich müssen Verbotszeichen weiterhin folgende Eigenschaften aufweisen:
Zum einen handelt es sich um Verbotsschilder, die ursprünglich genormt waren und deren Verwendung noch einige Zeit erforderlich sein kann, zum anderen um Verbotsschilder, die seit vielen Jahren in der betrieblichen und öffentlichen Praxis verwendet werden. Die Verwendung dieser Verbotszeichen ist besonders zu prüfen! Beispiel: Hundeverbotsschilder
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