Verbotsschilder untersagen bestimmte Handlungen, durch die eine Gefährdung von Personen entstehen kann.
Geregelt wird die Gestaltung von Verbotszeichen durch die ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844 Teil 2. weitere Informationen
Verbots-Kombischild
mit einem Verbotsschild (d = 10,0 cm)
Symbol:
Text:
Durch das Erscheinen der europäischen Norm EN ISO 7010 im Juli 2012, sowie deren nationale Übernahme in die DIN EN ISO 7010 im Dezember 2012 und einhergehend mit der Neuauflage der angepassten Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3,erschienen im Februar 2013 - fanden die international abgestimmten Sicherheitszeichen nach ISO 7010 ihren Weg in das deutsche Regelwerk. Einzelne Modifizierungen, grundlegende Symboländerungen sowie die Aufnahme neuer Verbotszeichen sind das Ergebnis dieser Umsetzung.
Zu den zahlreichen Anpassungen im Bereich der Verbotszeichen und erheblichen gestalterischen Veränderungen, wurden im Zuge der Neufassung der ASR A1.3 einige zusätzliche Schilder aufgenommen.
Eine vorschriftsmäßige Sicherheitskennzeichnung ist in Deutschland Pflicht. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihre Verbotsschilder und anderen Sicherheitszeichen, die an Ihrem Arbeitsplatz in öffentlichen Bereichen Anwendung finden, den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen (also der ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 und der ISO 4844 Teil 2).
Sollten Sie jedoch noch vormalige Sicherheitsschilder verwenden, muss deren Beibehaltung anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und schriftlich begründet und dokumentiert werden. Ebenso muss im Rahmen der Unterweisung immer auf beide Varianten verwiesen werden. Demzufolge ist eine Kennzeichnung nach ASR A1.3 und ergänzend nach DIN EN ISO 7010 sowie DIN 4844-2 dringend zu empfehlen.
An den grundlegenden Gestaltunganforderungen an Verbotsschilder hat sich durch die Umsetzung der ISO 7010 nichts geändert. Folgende Eigenschaften müssen Verbotsschilder auch weiterhin grundsätzlich aufweisen:
Auch die Anbringung von Sicherheitszeichen ist in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) geregelt, und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Die aktuelle Fassung der ASR A1.3 gilt grundsätzlich für alle Arbeitsstätten in Deutschland mit Ausnahme für Betriebe des Bundesberggesetzte. Die ASR A1.3 beinhaltet aber nur die wesentlichen Sicherheitszeichen, für darüber hinaus gehende Kennzeichnungsanforderungen sind die Zeichen nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 zu verwenden.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Beispiele aufzeigen, was die Anpassungen im Einzelnen beinhalten. In der Regel sind dies lediglich geringfügige Anpassungen (Modifizierungen) der Symbolik:
Bei einigen Verbotsschildern wird der Austausch allerdings dringend empfohlen, da die Symbolik dieser Schilder doch extrem von den Vorgängern abweicht:
Hier einige Beispiele von Verbotszeichen, die neu entwickelt wurden und in die aktuellen Normen und Vorschriften aufgenommen worden sind:
Kombischilder verbinden ein Sicherheitszeichen mit einem Zusatzzeichen und verstärken oder konkretisieren die Aussage des Sicherheitszeichens.
Zum einen sind dies Verbotsschilder, welche ursprünglich genormt waren, was einen Einsatz für eine gewisse Zeit noch erforderlich machen kann, oder aber Schilder, welche in der betrieblichen und öffentlichen Praxis seit vielen Jahren eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Verbotsschilder ist besonders zu prüfen! Beispiel: Hundeverbot Schilder
Verbotsschilder und Kombischilder von wolkdirekt gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen, je nach Anwendungsgebiet fertigen wir Schilder in den folgenden Materialien: Aluminium, witterungsfestem PVC und selbstklebender Folie.
Alle normbezogenen Verbotsschilder von wolkdirekt entsprechen immer den aktuellen Vorschriften und Regeln!