Verbotsschilder untersagen bestimmte Handlungen, durch die eine Gefährdung von Personen entstehen kann.
Geregelt wird die Gestaltung von Verbotszeichen durch die ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844 Teil 2.
Verbots-Kombischild
mit einem Verbotsschild (d = 10,0 cm)
Symbol:
Text:
Verbotsschilder und Kombischilder von wolkdirekt gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen, je nach Anwendungsgebiet fertigen wir Schilder in den folgenden Materialien: Aluminium, witterungsfestem PVC und selbstklebender Folie.
Alle normbezogenen Verbotsschilder von wolkdirekt entsprechen immer den aktuellen Vorschriften und Regeln!
Verbotsschilder | |
---|---|
Hersteller | wolkdirekt ist der Hersteller aller Verbotsschilder gemäß ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2. |
Sicherheitskennzeichnung | wolkdirekt ist spezialisiert auf Sicherheitskennzeichnung, die am Arbeitsplatz und in öffentlichen Bereichen erforderlich ist. |
Made in Germany | Die Verbotsschilder von wolkdirekt werden in Deutschland hergestellt, was für hohe Qualität steht. |
ASR A1.3 | Die Verbotsschilder entsprechen den Vorgaben der ASR A1.3, was eine normgerechte Sicherheitskennzeichnung gewährleistet. |
DIN EN ISO 7010 | Wolkdirekt produziert Verbotsschilder gemäß den Standards der DIN EN ISO 7010 für optimale Sicherheitskennzeichnung. |
DIN 4844-2 | Die Verbotsschilder von wolkdirekt erfüllen die Anforderungen der DIN 4844-2 und gewährleisten somit eine normgerechte Kennzeichnung. |
Hohe Qualität | Wolkdirekt gewährleistet hohe Qualität bei den Verbotsschildern durch die Verwendung exzellenter Rohstoffe und sehr gute Verarbeitung. |
Eine vorschriftsmäßige Sicherheitskennzeichnung ist in Deutschland Pflicht. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihre Verbotsschilder und anderen Sicherheitszeichen, die an Ihrem Arbeitsplatz in öffentlichen Bereichen Anwendung finden, den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen (also der ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 und der ISO 4844 Teil 2).
Sollten Sie jedoch noch vormalige Sicherheitsschilder verwenden, muss deren Beibehaltung anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und schriftlich begründet und dokumentiert werden. Ebenso muss im Rahmen der Unterweisung immer auf beide Varianten verwiesen werden. Demzufolge ist eine Kennzeichnung nach ASR A1.3 und ergänzend nach DIN EN ISO 7010 sowie DIN 4844-2 dringend zu empfehlen.
An den grundlegenden Gestaltunganforderungen an Verbotsschilder hat sich durch die Umsetzung der ISO 7010 nichts geändert. Folgende Eigenschaften müssen Verbotsschilder auch weiterhin grundsätzlich aufweisen:
Zum einen sind dies Verbotsschilder, welche ursprünglich genormt waren, was einen Einsatz für eine gewisse Zeit noch erforderlich machen kann, oder aber Schilder, welche in der betrieblichen und öffentlichen Praxis seit vielen Jahren eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Verbotsschilder ist besonders zu prüfen! Beispiel: Hundeverbot Schilder