Versandaufkleber dienen der Handhabungskennzeichnung von Transportgütern, z.B. wenn das Versandgut zerbrechlich ist oder nicht nass werden darf. Bei Gefahrguttransporten ist die Kennzeichnung der Ladung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Für Sie gemacht
Individuelle Verpackungsetiketten nach Ihren Vorgaben gefertigt
Verpackungsetikett
UN 3090 für Lithium-Metall-Batterien
Phone: zur Selbstbeschriftung
500 Stk/Rolle
Verpackungsetiketten aus Graspapier - Packstückorientierung
Oben
schwarz
500 Stk/Rolle
Verpackungsetiketten aus Graspapier - Packstückorientierung
Vorsicht zerbrechlich
schwarz
500 Stk/Rolle
Verpackungsetiketten
Text: Achtung Ware innenliegend
Einzelschild
Verpackungsetiketten
Text: Vorsicht! Nicht belasten
Einzelschild
Verpackungsetikett
UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien
Phone: nach Wahl
Verpackungsetikett
UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien
Phone: zur Selbstbeschriftung
Verpackungsetikett
UN 3090 für Lithium-Metall-Batterien
Phone: nach Wahl
Verpackungsetikett
UN 3091 für Lithium-Metall-Batterien mit oder in Ausrüstungen verpackt
Phone: zur Selbstbeschriftung
Verpackungsetiketten
verschiedene Versionen
Material: Papier, permanent haftend
250 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
Vorsicht zerbrechlich
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
VORSICHT! Nicht werfen!
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
Vor Frost schützen!
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
VORSICHT! Hohlkörper
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
Vorsicht! Nicht belasten!
500 Stk/Rolle
Als Versender sind Sie für die einheitliche Kennzeichnung Ihrer Packstücke verantwortlich. Im Handelsgesetzbuch ist gesetzlich festgelegt, dass der Absender das Paket sicher verpacken muss. Einerseits muss es vor Verlust und Beschädigung geschützt werden, andererseits darf dem Frachtführer kein Schaden entstehen.
Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Soll das Gut in einem Container, auf einer Palette oder in oder auf einem sonstigen Lademittel, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, zur Beförderung übergeben werden, hat der Absender das Gut auch in oder auf dem Lademittel beförderungssicher zu stauen und zu sichern. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.
Insbesondere bei der Beförderung gefährlicher Güter spielt die Kennzeichnung eine wichtige Rolle. Die Kennzeichnung von Verpackungen ist nach GGVSE und ADR für alle Gefahrgüter vorgeschrieben. Sie dient der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Transports. Zur besseren Übersicht ist die Kennzeichnung von Verpackungen in der Lagerlogistik oder im Einzelhandel wichtig.
Der sichere Umgang mit verpackten Gütern wird durch aussagekräftige Verpackungskennzeichnungen gewährleistet. Mit Hilfe der Verpackungskennzeichnung können die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gut sichtbar direkt auf der Außenseite des Packstücks angebracht werden. Für den Paketdienst ist sofort ersichtlich, welche Eigenschaften die verpackte Ware hat. Eine professionelle Verpackungskennzeichnung verhindert Transportschäden und damit teure Reklamationen. Sie informiert über zerbrechliche Inhalte, warnt vor Nässe- oder Kälteempfindlichkeit oder weist auf die richtige Aufstellrichtung der Pakete hin. Eine strukturierte und verständliche Kennzeichnung vereinfacht die Arbeitsabläufe. Angelieferte Waren können anhand der Etiketten ohne vorheriges Öffnen der einzelnen Verpackungen identifiziert und somit zeitsparend kommissioniert werden.
Pakete sollen sicher beim Empfänger ankommen, doch das ist im Alltag leider keine Selbstverständlichkeit. Die Menge der zu transportierenden Waren und der Zeitdruck der beauftragten Unternehmen führen nicht selten zu einem sorglosen Umgang mit den Gütern. Um Kosten und Risiken von Fehlern beim Transport zu vermeiden, müssen Packstücke korrekt gekennzeichnet werden.
Die Differenzierung der Gefahrgüter erfolgt durch Ziffern, Symbole, Text und Farben.
Versandaufkleber informieren den Überbringer, wie die Ware zu behandeln ist. Sie eignen sich zur Kennzeichnung empfindlicher Güter und weisen auf die richtige Handhabung hin. So kann z.B. der Aufkleber „Vorsicht Glas“ dazu dienen, Schäden am Transportgut zu vermeiden, indem der Zusteller zur Vorsicht aufgefordert wird. Es kann aber auch auf die Empfindlichkeit der Sendung gegenüber Nässe oder Kälte oder auf die richtige Aufstellrichtung der Pakete hingewiesen werden. All dies dient dazu, dass die Ware unbeschädigt am Zielort ankommt.
Bei der Beförderung gefährlicher Güter sind von allen Beteiligten besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gibt es umfangreiche Vorschriften für alle Gefahrgutklassen. Die Kennzeichnung der Verpackungen ist nach GGVSE und ADR für alle Gefahrgüter vorgeschrieben und dient der sachgerechten Handhabung durch den Beförderer. Neben den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße die folgenden Vorschriften relevant:
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes grundlegendes Regelwerk. Es enthält unter anderem Vorschriften für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter sowie für den Umgang während der Beförderung und für die eingesetzten Fahrzeuge. Werden gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördert, ist der Fahrer verpflichtet, eine ADR-Bescheinigung mitzuführen.
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf Binnengewässern.
Wer gefährliche Güter mit einem Seeschiff versendet, empfängt oder selbst befördert, muss den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) einhalten. Er stellt die Gefahrenkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeverkehr dar.
Je nach Transportweg sind Gefahrenkennzeichnungen z.B. für leicht entzündliche, giftige, ätzende oder explosive Stoffe vorgeschrieben. Die Kennzeichnung enthält wichtige Informationen für Feuerwehren und Ersthelfer, die damit ihren Einsatz entsprechend den Gefahrgütern strukturieren können.
Unsere Verpackungskennzeichnung ist vielseitig einsetzbar und informiert über Inhalt und Handhabung von Versandstücken. In unserem Sortiment finden Sie für jeden Einsatzzweck die passenden Symbole und Informationsetiketten. Kennzeichnen Sie Ihre Güter mit den richtigen Etiketten und erfüllen Sie gesetzliche Vorschriften wie GGVS oder ADR.
Sie haben die Wahl zwischen einer Verpackungskennzeichnung mit international verständlichen Symbolen oder mit Texten. Versandaufkleber mit Symbolen gewährleisten internationale Verständlichkeit und bieten die Möglichkeit, komplexe Anweisungen auf einfache Symbole zu reduzieren. Versandaufkleber mit Texten ermöglichen eindeutige und unmissverständliche Anweisungen.
Die Etiketten bestehen aus selbstklebender, qualitativer PVC-Folie. Sie können schnell auf das Packstück geklebt werden. Eine weitere bewährte Verpackungsmethode ist die Verwendung von selbstklebenden PVC-Packbändern mit Text. Damit kann das zu versendende Produkt in einen Karton oder ein Stück Pappe eingepackt, verschlossen und bereits gekennzeichnet werden.
Die Versandetiketten sind als Einzeletiketten oder auf Rolle erhältlich. Mit Rollenetiketten haben Sie über einen längeren Zeitraum ausreichend Etiketten für Ihren Warenversand zur Verfügung. Die Etiketten werden auf einer Rolle mit definiertem Innendurchmesser geliefert. Sie können die Etiketten manuell oder mit einem Etikettenspender von der Trägerrolle abziehen und aufkleben. Etiketten von der Rolle sind zeitsparend in der Anwendung und sehr praktisch.