Die Verpackungskennzeichnung sorgt dafür, dass der Transportweg Ihrer Ware nichts anhaben kann. Es gibt verschiedene Kennzeichnungsformen für unterschiedliche Einsatzzwecke. Versandaufkleber dienen der Handhabungsmarkierung von Transportgütern, z.B. falls das zu versendende Produkt zerbrechlich ist oder nicht nass werden darf. Der Paketzusteller wird darüber informiert, wie mit der Ware umzugehen ist. Falscher Handhabung wird vorgebeugt und es wird sichergestellt, dass das Produkt unversehrt seinen Beförderungsort erreicht. Beim Versand von Gefahrstoffen ist die Kennzeichnung der Fracht sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Für Sie gemacht
Individuelle Verpackungsetiketten nach Ihren Vorgaben gefertigt
Verpackungsetiketten
Text: Vorsicht! Nicht belasten
100 Stück pro VE
Verpackungsetikett
UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien
Phone: zur Selbstbeschriftung
500 Stk/Rolle
Paketaufkleber
Umverpackung / Overpack
D / Eng
500 Stk/Rolle
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
UN 3091 für Lithium-Metall-Batterien mit oder in Ausrüstungen verpackt
Phone: zur Selbstbeschriftung
Verpackungsetikett
UN 3090 für Lithium-Metall-Batterien
Phone: zur Selbstbeschriftung
Verpackungsetiketten
verschiedene Versionen
Material: Papier, permanent haftend
250 Stk/Rolle
Verpackungsetiketten
Text: unten / oben
100 Stück pro VE
Verpackungsetiketten aus Graspapier - Packstückorientierung
Vor Nässe schützen
schwarz
500 Stk/Rolle
Beschriftungetiketten aus Graspapier
blanko zur Selbstbeschriftung
natur
500 Stk/Rolle
Verpackungsetiketten
Text: oben / unten
2-farbig
100 Stück pro VE
UV-Druck ein- oder mehrfarbig
Verpackungsetikett
UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien
Phone: nach Wahl
Verpackungsetikett
UN 3090 für Lithium-Metall-Batterien
Phone: nach Wahl
Verpackungsetikett
Vor Nässe schützen
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
Vor Hitze schützen
500 Stk/Rolle
Verpackungsetikett
Vor Frost schützen!
500 Stk/Rolle
Als Versender sind Sie dafür verantwortlich, die Handhabung Ihrer Packstücke einheitlich zu kennzeichnen. Im Handelsgesetzbuch ist juristisch festgelegt, dass der Absender das Paket sicher zu verpacken hat. Es muss zum einen vor Verlust und Beschädigung geschützt sein und zum anderen darf dem Frachtführer kein Schaden entstehen.
Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Soll das Gut in einem Container, auf einer Palette oder in oder auf einem sonstigen Lademittel, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, zur Beförderung übergeben werden, hat der Absender das Gut auch in oder auf dem Lademittel beförderungssicher zu stauen und zu sichern. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.
Insbesondere beim Transport gefährlicher Waren spielt die Kennzeichnung eine wichtige Rolle. Die Verpackungskennzeichnung ist gemäß GGVSE und ADR für alle Gefahrgüter vorgeschrieben. Sie dient dazu, eine sachgemäße Beförderung zu gewährleisten. Zur besseren Übersicht ist die Kennzeichnung von Verpackungen in der Lagerlogistik oder dem Einzelhandel von Bedeutung.
Nicht nur aus gesetzlichen Gründen ist es sinnvoll, Waren zu kennzeichnen, sondern auch aus unternehmerischer Sicht. Zu groß ist die Gefahr, dass mit der Ware nicht sorgsam umgegangen wird und sie etwa aus Zeitgründen achtlos in das Fahrzeug geworfen wird. Bei zerbrechlicher Ware hat dies fatale Folgen. Um falsche Behandlung, Falschauslieferung sowie Qualitätsverluste zu vermeiden, ist Verpackungskennzeichnung wichtig.
Mit aussagekräftigen Verpackungskennzeichen wird der sichere Umgang mit verpackten Gütern gewährleistet. Mit den Verpackungskennzeichen können die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gut erkennbar direkt auf der Außenseite des Paketes angebracht werden. Für die Paketdienste ist direkt ersichtlich, welche Eigenschaften die verpackten Waren haben. Eine professionelle Verpackungskennzeichnung verhindert Beschädigungen beim Transport und damit kostspielige Reklamationen. Sie informiert über zerbrechliche Inhalte, warnt vor Empfindlichkeit der Sendung gegenüber Nässe oder Kälte oder weist auf die richtige Aufstellrichtung der Pakete hin. Eine strukturierte, verständliche Kennzeichnung vereinfacht die Arbeitsabläufe. Gelieferte Waren lassen sich mit Etiketten ohne vorheriges Öffnen der einzelnen Verpackungen erkennen und damit zeitsparend kommissionieren.
Pakete sollten sicher beim Empfänger ankommen, doch ist dies im Alltag leider keine Selbstverständlichkeit. Nicht selten kommt es durch die Menge der zu transportierenden Waren und dem Zeitdruck der beauftragen Firmen zum leichtsinnigen Umgang mit den Gütern. Packstücke müssen daher ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, um Kosten und Risiken von Fehlern im Transport zu verhindern.
Gefährliche Güter sind ausreichend zu kennzeichnen. Dies gelingt mit Gefahrzetteln, die einfach auf das Paket geklebt werden. Gefahrensymbole sind Warnhinweise, die Aufschluss über gesundheitsschädliche oder besonders sensible Inhalte geben. Es dürfen ausschließlich Texte verwendet werden, die Aussagen über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen enthalten.
Der Zulieferer sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn er Gefahrgut an Bord hat. Nicht ausreichende oder gar fehlende Kennzeichnung können zu einer Gefahr für alle Beteiligten werden. Kommt es mit Gefahrgut zu einem Unfall, muss schnell reagiert werden. Dies ist zum Beispiel bei schnell entflammbaren oder entzündlichen Gefahrstoffen der Fall. Eine Stoffkennzeichnung dient diesem Zweck. Auch Feuerwehr und Polizei wissen direkt, mit welchem Stoff sie zu es zu tun haben und können entsprechend den Einsatz strukturieren.
Die Differenzierung der Gefahrgüter erfolgt durch Ziffern, Symbole, Text und Farben.
Versandetiketten informieren den Überbringer, wie mit der Ware umzugehen ist. Sie eignen sich zur Markierung empfindlicher Güter und weisen auf einen sachgemäßen Umgang mit der Ware hin. So kann etwa mit dem Etikett „Vorsicht Glas“ einem Schaden an der Transportware vorgebeugt werden, indem der Zusteller zur Sorgfalt aufgefordert wird. Es kann aber auch auf die Empfindlichkeit der Sendung gegenüber Nässe oder Kälte oder auch die richtige Aufstellrichtung der Pakete hingewiesen werden. All dies dient dem Zweck, dass die Ware den Zielort unbeschädigt erreicht.
Werden gefährliche Güter befördert, müssen von allen Beteiligten besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße existieren für alle Gefahrgutklassen umfangreiche Vorschriften. Die Verpackungskennzeichnung ist gemäß GGVSE und ADR für alle Gefahrgüter vorgeschrieben und dient der sachgemäßen Behandlung durch die Beförderer. Zusätzlich zu den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind die nachfolgenden Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen auf der Straße relevant:
Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter sowie für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge. Werden gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert, ist der Fahrer verpflichtet eine ADR Bescheinigung mitzuführen.
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern.
Wer gefährliche Güter per Seeschiff versendet und empfängt oder selbst befördert, muss sich nach dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) richten. Damit stellt er die Gefahrkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffverkehr dar.
Je nach Transportweg sind die Gefahrenkennzeichnungen etwa für leicht entflammbare, giftige, ätzende oder explosive Stoffe vorgeschrieben. Auf dem Etikett befinden sich wichtige Informationen für die Feuerwehr und Ersthelfer, die daraufhin ihren Einsatz den Gefahrstoffen entsprechen strukturieren können.
Unsere Verpackungskennzeichnung ist vielseitig einsetzbar und informiert über Inhalte und Handhabung von Versandstücken. In unserem Sortiment finden Sie für jeden Einsatzzweck passende Symbole und Informationsetiketten. Kennzeichnen Sie ihre Ware mit den passenden Etiketten und halten Sie gesetzliche Vorschriften wie die GGVS bzw. ADR ein.
Sie können zwischen Verpackungskennzeichnung mit international verständlichen Symbolen oder mit Texten wählen. Versandetiketten mit Symbolen gewährleisten internationale Verständlichkeit und bieten die Möglichkeit, komplexe Anweisungen auf einfache Symbole zu reduzieren. Versandaufkleber mit Texten erlauben eine eindeutige, unmissverständliche Anweisung.
Die Etiketten sind aus selbstklebender, qualitativer PVC-Folie gefertigt. Sie lassen sich schnell auf das Paket kleben. Eine praxisbewährte Verpackungsmethode ist zudem die Verwendung von selbstklebendem PVC-Packband, welches mit einem Text versehen ist. So können Sie das zu versendende Produkt in einer Kartonage oder einem Pappstück verpacken, verschließen und es ist bereits gekennzeichnet.
Die Versandetiketten sind entweder als Einzeletiketten oder auf Rolle lieferbar. Mit Rollenetiketten haben Sie langfristig ausreichend Etiketten für Ihren Warenversand. Die Etiketten werden auf einer Rolle mit definiertem Innendurchmesser geliefert. Sie können die Etiketten wahlweise manuell oder mithilfe eines Etikettenspenders von der Trägerrolle abziehen und aufkleben. Etiketten von der Rolle sind zeitsparend in der Anwendung und sehr praktisch.