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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Es darf nach dem Schild nur geradeaus oder nach links gefahren werden
Handlungsempfehlung: Man darf nur in die gezeigten Pfeilrichtungen fahren. Linksabbieger sollten sich einordnen und blinken
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 1,53 kg
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Mit dem Verkehrsschild Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links kann die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung verboten werden. Hier gilt, dass entweder geradeaus weitergefahren oder nach links abgebogen werden darf. Üblicherweise steht das Schild an Kreuzungen oder Einmündungen, an Grundstücksausfahrten und dort, wo auch eine andere Richtung möglich ist, die jedoch wegen einer Gefahr nicht befahrbar ist. Damit der Fahrer die vorgeschriebene Streckenführung frühzeitig bemerkt, sollte darauf geachtet werden, dass das Schild bereits vor der Abbiegestelle angebracht wird.