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Verkehrsschild Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links VZ: 214-10


VorschriftStVO - Nr. 214-10
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolVorgeschriebene Fahrtrichtung
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer214-10
Durchmesser60,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6099

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SafetyMarking® Verkehrsschild Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links VZ: 214-10

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Es darf nach dem Schild nur geradeaus oder nach links gefahren werden

Handlungsempfehlung: Man darf nur in die gezeigten Pfeilrichtungen fahren. Linksabbieger sollten sich einordnen und blinken

Stammdatenblatt:

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Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6099

Artikelversandgewicht: 1,53 kg


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Einsatz Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links"

Mit dem Verkehrsschild Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links kann die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung verboten werden. Hier gilt, dass entweder geradeaus weitergefahren oder nach links abgebogen werden darf. Üblicherweise steht das Schild an Kreuzungen oder Einmündungen, an Grundstücksausfahrten und dort, wo auch eine andere Richtung möglich ist, die jedoch wegen einer Gefahr nicht befahrbar ist. Damit der Fahrer die vorgeschriebene Streckenführung frühzeitig bemerkt, sollte darauf geachtet werden, dass das Schild bereits vor der Abbiegestelle angebracht wird.

 

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