wolkdirekt
0800 / 2435 400 gebührenfrei*
 

Verkehrsschild Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts VZ: 214


VorschriftStVO - Nr. 214-20
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolVorgeschriebene Fahrtrichtung
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer214-20
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6100

36,41 € inkl. MwSt.
30,60 € zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK

Versanddatum: 12.02.2025
Anlieferung in 7 - 9 Tagen

💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


SafetyMarking® Verkehrsschild Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts VZ: 214

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Es darf nach dem Schild nur geradeaus oder nach rechts gefahren werden

Handlungsempfehlung: Man darf nur in die gezeigten Pfeilrichtungen fahren. Rechtsabbieger sollten sich einordnen und blinken

Stammdatenblatt:

Download PDF

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6100

Artikelversandgewicht: 750 g


Frage zum Produkt?



Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung

ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de

Weitere Artikel aus der Kategorie: Verkehrsschilder

alle Artikel der Kategorie: Verkehrsschilder


Einsatz Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts"

Das Verkehrszeichen Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts schreibt vor, in welche Richtung der Verkehrsteilnehmer fahren muss. Üblicherweise steht das Schild an Kreuzungen oder Einmündungen, an Grundstücksausfahrten und dort, wo auch eine andere Richtung möglich ist, die jedoch wegen einer Gefahr nicht befahrbar ist. Die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Richtung sowie das Umkehren ist in diesem Bereich verboten. Das Verkehrszeichen sollte auf dem Betriebsgelände bereits vor der Abbiegestelle angebracht werden, damit sich der Fahrer frühzeitig auf die geänderte Streckenführung einstellen kann.

 

Zurück zum Seitenanfang