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Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Es darf nach dem Schild nur geradeaus oder nach rechts gefahren werden
Handlungsempfehlung: Man darf nur in die gezeigten Pfeilrichtungen fahren. Rechtsabbieger sollten sich einordnen und blinken
Stammdatenblatt:
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Artikelversandgewicht: 750 g
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Das Verkehrszeichen Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts schreibt vor, in welche Richtung der Verkehrsteilnehmer fahren muss. Üblicherweise steht das Schild an Kreuzungen oder Einmündungen, an Grundstücksausfahrten und dort, wo auch eine andere Richtung möglich ist, die jedoch wegen einer Gefahr nicht befahrbar ist. Die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Richtung sowie das Umkehren ist in diesem Bereich verboten. Das Verkehrszeichen sollte auf dem Betriebsgelände bereits vor der Abbiegestelle angebracht werden, damit sich der Fahrer frühzeitig auf die geänderte Streckenführung einstellen kann.