Warnmarkierungen für Fahrzeuge

Gemäß der DIN 30710 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten. So müssen beispielsweise Fahrzeuge, die beim Bau oder zur Reinigung von Straßen und Anlagen im Straßenverkehr eingesetzt werden mit retroreflektierenden Kfz-Warnmarkierungen und Warntafeln ausgestattet sein. Diese Einrichtungen erhöhen nachweislich die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr. Schließlich werden Fahrzeuge, die mit Warnmarkierungen ausgestattet sind, erheblich früher wahrgenommen.

Warnmarkierung Übersicht (22 Artikel)

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Warnmarkierungen nach DIN 30710

AspektDetails
Retroreflektierende Eigenschaft Sorgt für effektive Unfallprävention, besonders nützlich in der Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen. Ein Drittel aller Unfälle passiert unter solchen Bedingungen.
Empfehlung Ausstatten von Fahrzeugen mit retroreflektierenden Warnmarkierungen von wolkdirekt.
Gesetzliche Vorschrift Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Fahrzeuge, die gewerbsmäßig Abfalltransporte durchführen, mit einem A Schild bzw. A Tafeln gekennzeichnet werden.

Nützliche und gesetzliche verordnete Ausrüstungsgegenstände für das Kfz finden Sie hier: KFZ Zubehör.

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