Warnschild Warnung vor nicht ionisierender Strahlung


MaterialgruppeFolie
Norm OrdnungsnummerW005 - Warnung vor nicht ionisierender Strahlung
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerW005 - Warnung vor nicht ionisierender Strahlung
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formdreieckig
SymbolWarnung vor nicht ionisierender Strahlung
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Seitenlänge10,0 cm
Stärke0,1 mm
NormDIN EN ISO 7010

Bestell-Nr.: 210.0284

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SeitenlängeMaterialgruppeBestell-Nr.
Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 5,0 cm Folie Bogen 300.0355

5,0 cm

Folie Bogen

300.0355

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 5,0 cm PROTECT-Folie 390.0355

5,0 cm

PROTECT-Folie

390.0355

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 10,0 cm Folie 210.0284

10,0 cm

Folie

210.0284

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 10,0 cm Alu geprägt 110.0284

10,0 cm

Alu geprägt

110.0284

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 10,0 cm PROTECT-Folie 390.0284

10,0 cm

PROTECT-Folie

390.0284

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 20,0 cm Folie 210.0212

20,0 cm

Folie

210.0212

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 20,0 cm Alu geprägt 110.0212

20,0 cm

Alu geprägt

110.0212

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 20,0 cm PROTECT-Folie 390.0212

20,0 cm

PROTECT-Folie

390.0212

Warnung vor nicht ionisierender Strahlung 31,5 cm Folie 210.0213

31,5 cm

Folie

210.0213

weitere Größen und Materialien auf Anfrage



Warnung vor nicht ionisierender Strahlung

Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.0284

Artikelversandgewicht: 5 g


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Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung

wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de

Einsatz des Warnschilds Warnung vor nicht-ionisierender Strahlung

Elektromagnetische Felder können Schäden an elektronischen Geräten oder Datenträgern verursachen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, müssen Mitarbeiter und beteiligte Personen darüber mit Hilfe dieses Warnschildes angemessen informiert werden.

Vor nicht-ionisierende Strahlung, die in einem Frequenzbereich unter 750 THz liegt oder eine Wellenlänge von mehr als 400 nm innehat, muss seit dem „Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG) ebenfalls gewarnt werden. Darunter fallen nicht nur Minderjährige, denen damit ein Solariums-Verbot erteilt wird, sondern es sind auch folgende Bereiche betroffen:

• Infrarotgeräte

• Laser für medizinische oder kosmetische Anwendungen

• Magnetresonanz- und Kernspintomographen

• Solarien und andere Emittenten von UV-Strahlung

Wird demnach in einem Betrieb mit nicht-ionisierender Strahlung gearbeitet, bietet sich das praxisbewährte sowie normgerechte Warnschild von wolkdirekt an, um die Mitarbeiter über potenzielle Gefahren zu unterrichten.

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