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Verkehrsschilder und Verkehrszeichen nach StVO

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Dies ist eine Übersicht über die Verkehrsschilder gemäß StVO bei wolkdirekt. Für die betriebliche Verkehrskennzeichnung gelten weniger strikte Anforderungen als für die Verkehrskennzeichnung gemäß StVO. Daher finden Sie bei uns ebenfalls ein Sortiment für die betriebliche Verkehrskennzeichnung.

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Verkehrsschilder und Verkehrskennzeichnung nach StVO

Verkehrszeichen haben eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit und Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln in Deutschland. Verkehrszeichen und Verkehrsschilder haben die Funktion im Straßenverkehr, auf Betriebs- und Privatgeländen für eine erhöhte Sicherheit zu sorgen, indem sie den Verkehr regulieren. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen horizontalen und vertikalen Verkehrszeichen. Vertikale Verkehrszeichen sind Straßenschilder und horizontale Verkehrszeichen sind Fahrbahnmarkierungen. Unter die Verkehrseinrichtungen fallen verschiedene Varianten wie Schranken, Absperrpfosten, Leitpfosten und Verkehrsspiegel.

Unter die Verkehrszeichen fallen die folgenden Zeichen:

  • Gefahrenzeichen
  • Vorschriftzeichen
  • Richtzeichen
  • Zusatzzeichen wie Sinnbilder, Zeichen und Richtzeichen
  • Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen

Gefahrenzeichen

Gefahrenzeichen haben die Funktion eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu erwirken. Gefahrzeichen sind Verkehrszeichen, die eine Gefahrenstelle anzeigen. Vor allem fordern sie zur Verringerung der Geschwindigkeit im Zusammenhang mit einer Gefahrensituation auf (§3 Abs. 1 StVO). Gefahrenzeichen warnen unter anderem vor Gefällen, Schleudergefahr, Doppelkurve mit Richtungsangaben oder einseitig verengter Fahrbahn. Gesetzliche Grundlage der Gefahrzeichen ist der §40 StVO.

Vorschriftzeichen

Vorschriftenzeichen ordnen Ge- oder Verbote an. Ein Verbot gibt eine Anordnung über eine Unterlassung, während ein Gebot ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreibt.

Bekannte Beispiele für Vorschriftszeichen sind folgende Verkehrsschilder: Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art, Zeichen 254: Verbot für Radfahrer, Zeichen 206: Halt und Vorfahrt gewähren oder Zeichen 267: Einfahrt verboten.

Richtzeichen

Richtzeichen können ebenfalls Ge- oder Verbote enthalten. Im Allgemeinen geben sie Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Richtzeichen bildet § 42 StVO. So wird beispielsweise das Parken von Fahrzeugen oder die Vorfahrt durch Richtzeichen geregelt.

Zusatzzeichen

Zusatzzeichen werden unter den Verkehrszeichen angebracht, auf die sie sich beziehen. Hier finden Sie Beispiele von Zusatzzeichen.

Allgemein gilt, dass der Besitzer eines Betriebs- oder Privatgeländes das Hausrecht hat und somit darüber entscheidet, ob auf seinem Grundstück die Straßenverkehrsordnung gilt. Eine vorgeschriebene Beschilderung existiert nicht. Eine klare Verkehrsregelung auf Privat- und Betriebsgeländen ist jedoch sinnvoll, da diese für eine erhöhte Sicherheit sorgt.

Verkehrsschilder und Verkehrszeichen bei wolkdirekt kaufen

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Die Verkehrsschilder StVO bei wolkdirekt werden gemäß den Bestimmungen der StVO, der VWV-StVO, des VZKat sowie der RAL-Gütebedingungen gefertigt. Die Herstellung erfolgt aus Hartaluminium, wobei die retroreflektierende Folie für Farbechtheit und lange Haltbarkeit sorgt. Die Beschilderung verfügt zudem über hervorragende Rückstrahlwerte, die eine sehr gute Sichtbarkeit gewährleisten. Die Beschilderung besteht aus Deckschicht, Reflexionsschicht, Trägerschicht, Klebstoff und Schutzpapier.

Material Verkehrsschilder nach StVO

Die Verkehrsschilder StVO bei wolkdirekt entsprechen in der gelieferten Standardausführung dem Typ RA1/C. Dieser besteht unter anderem aus einer Engineer Grade Folien-Schicht, hat einen Anleuchtungswinkel von 5 Grad, 50 cd/(lx+m2), verfügt über den Mindeststrahlwert für weiß und entspricht der DIN 67520.

DIN 67520

Die DIN 67520 wurde im November 2008 neu verfasst und regelt die Verwendung von retroreflektierenden Materialien zur Verkehrssicherung sowie die lichttechnischen Anforderungen an Reflexstoffe.

Reflexions-Klassen (RA-Klassen)

Die Reflexions-Klassen (RA-Klasse) bestimmen die Mindestanforderungen an Materialien in Bezug auf einen spezifischen Rückstahlwert. Der konstruktive Aufbau der gewählten Reflexfolie hat eine große Bedeutung, da er über die Haltbarkeit des Schildes und über die Reflexions-Reserven eines Reflexstoffes entscheidet.

Alternativ ist auch der Typ RA2/C erhältlich. Dieser beinhaltet im Gegensatz zum Standardtypen High Intensity Grade Folie und hat einen Anleuchtungswinkel von 5 Grad, 180 cd/(lx+m2).

Im Straßenverkehr haben sich die Anforderungen an Beschilderung deutlich erhöht. Aufgrund immer stärker ausgeprägter städtischer Umgebungshelligkeit, die mit Verkehrsschildern um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer konkurriert, ist es notwendig, Beschilderung mit leistungsstarker Reflexionsfolie zu verwenden.

Optimierung der betrieblichen Verkehrssicherheit

Auf dem Gelände gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung. Was aber nicht zwangsläufig heißt, dass Ihren Mitarbeitern das auch bewusst ist. Für viele ist das Firmengelände eine Grauzone, auf der man so fährt, wie man es gerade für richtig hält. Kommt es dann zu einem Unfall, folgt das große Erwachen. Wie einem die Polizei dann erläutern wird, herrschen auch hier die bekannten Straßenverkehrsregeln. Ein hohes Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Parkplätze - das sind typische Problembereiche auf beinahe jedem Firmengelände. Bei der Vermeidung von Unfällen geht es um Fragen, die Sie sich mit Sicherheit auch gestellt haben: „Wie kann die Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden? Gibt es Möglichkeiten Gefahrrisiken zu begrenzen? Wie kann das Problem mit den zu knappen Parkplätzen gelöst werden?“ Verkehrsschilder nehmen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein.

Die rechtliche Situation

Doch wie sieht es rechtlich eigentlich genau aus? Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Firmengelände. Sie ist nicht nur auf die öffentlichen Straßen beschränkt, sondern gilt auch für Privatgelände, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Damit gehören i.d.R. auch Firmengelände dazu. Auch Parkplätze, die beispielsweise mit einem Gatter abgegrenzt sind, folgen der Straßenverkehrsordnung. Das liegt daran, dass die meisten Aktivitäten, die auf Firmengeländen zu Unfällen (z.B. Rangieren, Ausparken, Einparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen) führen, unter Tatbestände der StVO gezählt werden.

Für Unfälle auf dem Firmengelände wird der Inhaber nach Vorgaben der StVO haftbar gemacht, sofern die Unfallursache im Verschulden des Betriebes liegt. Er hat dafür zu sorgen, dass die allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird, die maßgeblich für die Haftungsfrage ist. Wenn auf dem Betriebsgelände ein Unfall passiert, wird von der Polizei zunächst geprüft, ob der Unternehmer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Liegt ein Versäumnis beispielsweise in der Kennzeichnung vor, wird der Eigentümer in Rechenschaft gezogen. Deswegen sollte der Firmeneigentümer immer dafür sorgen, dass die baulichen Maßnahmen in Ordnung sind. Sind sie zulässig sowie ordnungsgemäß gewartet, ist der Eigentümer rechtlich abgesichert.

Sicherheit auf dem Betriebsgelände ist aber nicht nur aus rechtlicher Hinsicht wichtig, sondern gibt Mitarbeitern und Kunden zudem das Gefühl eines professionellen Unternehmens, auf das sie sich verlassen können.

Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung mit Verkehrsschildern

Viele Untersuchungen zeigen, dass Verkehrssicherheit auf beruflichen Wegen von den Rahmenbedingungen und Verhältnissen im Betrieb abhängig ist. Es gibt eine Reihe von kleineren Lösungen zur Verkehrsberuhigung, die große Wirkung erzielen. Dabei handelt es sich um Elemente wie Markierungen, Beschilderungen und Verkehrsleitelemente. Insbesondere Verkehrszeichen haben eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände. Richtig aufgestellt erinnern Sie ihre Mitarbeiter daran, dass die StVO auch auf dem Firmengelände gültig ist. Zusätzlich können Geschwindigkeitsbegrenzungen für erhöhte Sicherheit sorgen, da sie regulierend in den Verkehr eingreifen.

Gestaltende Maßnahmen für typische Problemstellen

Unfälle geschehen nicht, weil der Zufall es so will. Unfälle haben Ursachen, die nachvollziehbar und in der Regel auch vermeidbar sind.

Geschwindigkeit

Tatsächlich geschehen Unfälle häufig, weil zu schnell gefahren wird. Richtig angebrachte Verkehrsschilder machen auf die maximal erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam. Dadurch wird das Risiko bzw. die Schwere von Unfällen minimiert. Ein Wechsel des Fahrbelags ist ein zusätzliches Mittel, um darauf hinzuweisen, wenn sich an bestimmten Bereichen auf dem Gelände die Geschwindigkeit ändert. Dies kann mit farbigen Spray erfolgen, das einfach auf den Asphalt gesprüht wird. So kann die farbliche Gestaltung darauf aufmerksam machen, dass an besonders sicherheitssensiblen Stellen die Geschwindigkeit verringert werden muss.

Gefahrstellen

Durch die Kennzeichnung von Gefahrenstellen sowie Lauf- und Fahrwege auf dem Betriebsgelände können folgenschwere Unfälle vermieden werden. So sollten beispielsweise Autofahrer mit Verkehrsschildern auf Fußgängerüberwege hingewiesen werden, da Fußgänger sonst leicht übersehen werden.

Verkehrsaufkommen

Viele Autos sorgen für Chaos auf dem Betriebsgelände. Dies ist besonders häufig zu den klassischen Stoßzeiten der Fall. Wenn morgens alle zur Arbeit kommen und abends alle wieder nach Hause fahren, kann es schon mal hektisch zugehen. Will man ausschließen, dass alle Mitarbeiter zur selben Zeit das Firmengelände befahren, kann man Gleitzeit oder sogar Schichtzeiten einführen. Diese Steuerungsmaßnahmen sorgen zusätzlich dafür, dass das Parkproblem entschärft wird, falls nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht.

Bei einem weit verzweigten Straßennetz ist es sinnvoll, das Straßennetz zu hierarchisieren. So kann die Hauptverkehrsachse zur Tempo-30 oder -50 Zone erklärt werden, während in den Nebenstraßen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Die Beschilderung ist wichtig, um ein wirksames Leitsystem auf dem Betriebsgelände zu etablieren und für Übersichtlichkeit zu sorgen. Auch Poller und Pfosten zur Markierung und Abgrenzung von Wegen und Straßen tragen dazu bei, das Verkehrsaufkommen zu steuern.

Verkehrszeichen auf dem Betriebsgelände

Im Gegensatz zur Autobahn und öffentlichen Straßen gilt für Kraftfahrzeuge auf einem Betriebsgelände nicht die StVO. Allerdings nur, wenn das Gelände vollständig umzäunt ist und kein Tor geöffnet. Ist auch nur ein Zugang öffentlich zugänglich, gilt die StVO.

Die Verkehrskennzeichnung auf einem Betriebsgelände muss nicht den erhöhten Anforderungen an StVO Verkehrskennzeichnungen genügen und ist somit deultich günstiger zu erwerben.

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