Sichere Wege und Firmengelände im Winter durch Streugut.
Jetzt bestellenRäum- und Streupflicht leicht gemacht!
Sorgen Sie mit hochwertigem Streugut bekannter Marken für Sicherheit auf Ihren Wegen und beugen Sie Unfällen durch Glätte vor! Unser hochqualitatives Streugut wirkt zuverlässig bei Eis und Schnee und ist ideal für die Erfüllung Ihrer Räum- und Streupflicht – so bleibt jeder Schritt sicher und rutschfest.
Inhalt: 10 kg
Inhalt: 25 kg
CEMO GFK-Schneeschaufel
hochwertiges GFK, massive Alu-Kante, mit D-Griff
Stiellänge: 161,0 cm
CEMO GFK-Streugutbehälter extrem stabil
geeignet für Sand und Salz
unterfahrbar, für Hubwagen und Gabelstapler
CEMO Go-Box mobiler Streugutbehälter 70 l
für Streugut, Sand und Bindemittel
robuste Gummiräder, chemikalienbeständig
CEMO Streuwagen
mit PE-Behälter und Streumengenregler
Gummiräder luftbereift, Handgriff einstellbar
CEMO Kastenstreuer KS 35-E
Streumenge stufenlos einstellbar
Fassungsvermögen: 35 l, Streubreite: 60,0 cm
CEMO Streuwagen SW50-E
Edelstahl mit PE-Behälter, Gummiräder luftbereift
Fassungsvermögen: 50 Liter
Im Winter benötigt Ihr Auto besonderen Schutz, um den Herausforderungen der kalten Jahreszeit standzuhalten. Mit Frostschutzmittel für Scheibenwaschanlage und Kühlwasser, Winterreifen und einer regelmäßigen Kontrolle der Batterie stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug auch bei niedrigen Temperaturen zuverlässig bleibt. Zusätzliche Hilfsmittel wie Eiskratzer, Schneebesen und Abdeckplanen erleichtern das Entfernen von Schnee und Eis und tragen zur Sicherheit bei.
Sonax 03321000 AntiFrost&KlarSicht Konzentrat
Scheibenwaschanlagen-Frostschutz mit Citrusduft
Inhalt: 250 ml
Sonax Schlossenteiser
taut eingefrorene Schlösser sekundenschnell auf, ohne zu verkleben
Inhalt: 50 ml
Sonax 03323000 AntiFrost&KlarSicht Konzentrat
Scheibenwaschanlagen-Frostschutz mit Citrusduft
Inhalt: 1,0 l
Inhalt: 5 l
Inhalt: 25,0 l
60L Sonax AntiFrost&KlarSicht Wischwasser Konzentrat
Scheibenwaschanlagen-Frostschutz mit Citrusduft
Inhalt: 60,0 l
Um im Winter Sicherheit und Orientierung zu gewährleisten, sind spezielle Schilder und Kennzeichnungen wichtig. Warnschilder, die auf glatte oder rutschige Oberflächen hinweisen, schützen vor Unfällen und helfen dabei, Gefahrenstellen rechtzeitig zu erkennen. Markierungen für vereiste Bereiche und Hinweise auf Streusanddepots unterstützen die Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge gleichermaßen und sind in öffentlichen und gewerblichen Bereichen besonders relevant.
Hinweisschild Winterdienst zur Kennzeichnung am Briefkasten oder an Türen
Hinweisschild für Gewerbe und Privat Eingeschränkter Winterdienst!
Hinweisschild für Gewerbe und Privat Kein Winterdienst! Benutzung auf eigene Gefahr
Hinweisschild - Gewerbe und Privat Vorsicht Dachlawinen
Hinweisschild für Gewerbe und Privat Achtung Kein Winterdienst! Benutzung auf eigene Gefahr
Verkehrsschild Zusatzzeichen eingeschränkter Winterdienst VZ: 2025
Verkehrsschild Zusatzzeichen Kein Winterdienst VZ: 2026
Im Winter ist die richtige Arbeitskleidung entscheidend, um warm und sicher durch den Arbeitstag zu kommen. Winterjacken, gefütterte Hosen und wasserdichte Stiefel sind speziell darauf ausgelegt, auch bei frostigen Temperaturen und widrigen Witterungsverhältnissen Schutz und Komfort zu bieten. Hochwertige Winter-Arbeitskleidung sorgt dafür, dass Sie auch bei langen Außenarbeiten gut geschützt sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Planam Winter-Warnschutzweste orange mit Reflexstreifen, wasserdicht, winddicht
Planam Winter-Warnschutzweste gelb mit Reflexstreifen, wasserdicht, winddicht
Planam Winterweste Plaline kornblau-marine atmungsaktiv, wasserabweisend, Fleecekragen
Planam Winterweste Plaline schiefer-schwarz atmungsaktiv, wasserabweisend, Fleecekragen
Planam Winterweste Plaline schwarz-zink atmungsaktiv, wasserabweisend, Fleecekragen
Planam Winterweste Plaline weiß-zink atmungsaktiv, wasserabweisend, Fleecekragen
Planam Winterjacke Piper schwarz-orange atmungsaktiv und wasserdicht mit Kapuze
Planam Winterjacke Piper marine-orange atmungsaktiv und wasserdicht mit Kapuze
Planam Warnschutz-Latzhose orange-marine Winterlatzhose mit Reflexstreifen, wasserdicht
Planam Warnschutz-Latzhose gelb-marine Winterlatzhose mit Reflexstreifen, wasserdicht
Planam Warnschutz-Latzhose gelb Winterlatzhose mit Reflexstreifen, wasserdicht
Planam Warnschutz-Latzhose orange Winterlatzhose mit Reflexstreifen, wasserdicht
Planam Winterparka Canvas 320 grau-schwarz wasserdicht, mit Reflexbiesen und Kapuze im Kragen
Planam Winterparka Canvas 320 kornblau wasserdicht, mit Reflexbiesen und Kapuze im Kragen
Planam Winterparka Canvas 320 schwarz wasserdicht, mit Reflexbiesen und Kapuze im Kragen
Planam Winterjacke Canvas 320 grau-schwarz wasserdicht, mit Reflexbiesen und Kapuze im Kragen
Planam Winterjacke Canvas 320 kornblau wasserdicht, mit Reflexbiesen und Kapuze im Kragen
Planam Winterjacke Canvas 320 schwarz wasserdicht, mit Reflexbiesen und Kapuze im Kragen
Planam Winterjacke Plaline kornblau-marine atmungsaktiv, wasserdicht, winddicht, Kapuze im Kragen
Planam Winterjacke Plaline schiefer-schwarz atmungsaktiv, wasserdicht, winddicht, Kapuze im Kragen
Planam Winterjacke Plaline schwarz-zink atmungsaktiv, wasserdicht, winddicht, Kapuze im Kragen
Der Winter naht! Und mit ihm nicht nur schöne weiße bedeckte Landschaften, sondern auch Pflichten, auf die jeder gern verzichten möchte. Wenn sich Schnee und Eis auf dem eigenen Grundstück und den umliegenden Gehwegen bilden, sind Mieter und Eigentümer dazu verpflichtet diese zu räumen und entsprechend zu streuen. Doch wer, wann und wo genau dazu verpflichtet ist und wann nicht, darüber streiten viele jedes Jahr aufs Neue. Was droht einem bei Nichtbeachtung? Welche Räum- und Streumittel dürfen verwendet werden? Und wer haftet, wenn Dachlawinen herabstürzen und Menschen gefährden?
Im Normalfall sind Gemeinden und Städte für die Sicherheit der Gehwege verantwortlich. Sie wälzen diese Pflicht aber durch Regelungen in den Straßenreinigungssatzungen auf die Anlieger ab. Räum- und Streupflichtig sind also in erster Linie die Grundstücks- und Hauseigentümer. Auch Mieter sind betroffen, wenn Hauseigentümer ihre Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf sie übertragen haben. In diesem Fall sollte die Räum- und Streupflicht ausdrücklicher Bestandteil des Mietvertrages sein oder alternativ in einem Mehrparteienhaus ein Hausmeister bestellt werden. Vermieter sind aber auch verpflichtet, die übertragenen Pflichten zu kontrollieren und gegebenenfalls bei Nichterfüllung die Mieter entsprechend abzumahnen.
Wenn die Zufahrtswege zum Haus und die umliegenden Gehwege verschneit und wohlmöglich auch noch vereist sind, müssen sie ordenungsgemäß geräumt und umweltschonend gestreut werden. Damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen, müssen vor allem die Gehwege so breit geräumt werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Eine Breite von etwa 1,20 bis 1,50m sollte eingehalten werden. Bei kleineren Privatenwegen zu Parkplätzen, Mülltonnen oder Briefkästen genügt eine Breite von 50cm, wobei an gefährlichen Stellen die gesamte Fläche geräumt werden muss. Die Räumpflicht beginnt bei Schnee- und Eisglätte und muss bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs erfüllt sein. In den verschiedenen Ortssatzungen ist meist ein Zeitraum von 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends festgelegt. Bei anhaltendem Schneefall und Glatteis ist mehrmals zu fegen und zu streuen. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich der morgendliche Beginn um 1 bis 2 Stunden.
Sowohl die Verkehrssicherungspflicht als auch die Räum- und Streupflicht unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Besteht auch tagsüber die Pflicht, Grundstücke und Gehwege sicher zu räumen, so ist niemand verpflichtet, dies auch nachts zu tun. Ansonsten ist der Pflicht ausnahmslos nachzukommen und bei Berufstätigkeit oder Abwesenheit für Ersatz zu sorgen. Auch Schilder wie "Privatweg - Betreten auf eigene Gefahr" entbinden nicht von der Winterdienstpflicht.
Bei Stürzen und Verletzungen drohen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Hier helfen weder Beschilderungen noch Schuldzuweisungen. In den meisten Fällen muss auch bei vertraglicher Verpflichtung des Pächters der tatsächliche Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich hat er sich sonst der Kontrolle und Abmahnung entzogen. Auch hier ist eine Haftpflichtversicherung von Vorteil.
Streusalz ist aus ökologischen Gründen nicht nur verpönt, sondern in den meisten Fällen sogar verboten! Da es Umwelt, Fahrzeuge und Straßen schädigen kann, empfiehlt es sich, abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat zu verwenden. Meist reicht es aus, die Wege mit einer Schneeschaufel zu räumen und anschließend zu fegen. Nur bei erhöhter Glättegefahr lässt sich der Einsatz von Streumitteln nicht vermeiden. Die umweltschonendere Variante kann nach dem Winter aufgekehrt, gesammelt und gegebenenfalls im nächsten Winter wieder verwendet werden. In den meisten Fällen sind die Streumittel schnell aufgebraucht, so dass man sich rechtzeitig darum kümmern sollte. Wurde die Pflicht des Eigentümers auf den Mieter übertragen, müssen zumindest Räumgeräte wie Besen und Schneeschaufel sowie Streumittel zur Verfügung gestellt werden. Für den privaten Gebrauch empfiehlt sich die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Handschaufeln (Granulatzubehör), Streugutbehälter, Streuwagen, Arbeitshandschuhen, -stiefeln und -hosen sowie eines Verbandskastens, um sich möglichst nicht zu stark zu verschmutzen und eventuelle Verletzungen behandeln zu können.
Dachlawinen sind Schneelawinen, die von Häusern abgehen. Ähnlich wie bei großen Lawinen im Gebirge löst sich bei Tauwetter die oberste Schneeschicht und rutscht ab. Dabei wälzt sich weiterer Schnee ab, der aufgrund seiner enormen Masse und seines Gewichts eine Gefahr für Menschen darstellt. Hauseigentümer haben die Pflicht, voraussehbare Gefahren für Dritte zu vermeiden und bei deren Eintreten unverzüglich zu beseitigen. Sie sind verpflichtet, Gefahren- und Warnschilder anzubringen. Ähnlich wie bei der Räum- und Streupflicht haftet auch hier der Hauseigentümer bei Nichtbeachtung und kann ebenfalls auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Durch das Aufstellen eines entsprechenden Warnschildes können Passanten in erster Linie vor herabstürzenden Schneemassen gewarnt werden. Präventiv können Schneefangsysteme an besonders frei zugänglichen Wegen und Verkehrsflächen angebracht werden. Teilweise sind diese Maßnahmen bereits in den kommunalen Bauordnungen vorgeschrieben. Dächer mit einer Neigung von mehr als 45° sind in jedem Fall mit Schneefangsystemen auszustatten. Um Lawinen und andere Schäden ganz zu vermeiden, sollte das Dach möglichst von einem Dachdecker von Schnee und Eis befreit werden. Dach- und Dachrinnenheizungen können das Aufliegen und Anhäufen von Schneemassen zwar sofort verhindern, sind aber aus ökologischer Sicht wenig sinnvoll. Nasser Schnee kann bis zu 40 kg pro Quadratmeter wiegen, Eis sogar mehr als das Doppelte. Um Brüche und andere Schäden im Innenraum zu vermeiden, sollte die maximale Tragfähigkeit des Daches im Standsicherheitsnachweis angegeben sein.
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