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Verkehrsschild Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h VZ: 274-20


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
Symbolzulässige Höchstgeschwindigkeit
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer274-52
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6018

36,41 € inkl. MwSt.
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SafetyMarking® Verkehrsschild Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h VZ: 274-20

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Maximale Geschwindigkeit beträgt 20 km/h

Handlungsempfehlung: Überschreiten Sie nicht die maximal zulässige Geschwindigkeit. Zusatzzeichen müssen beachtet werden

Hinweis: Die StVO ordnet Verkehrszeichengrößen definierten Geschwindigkeitsbereichen zu:

  • 0 - 20 km/h: Ø 42,0 cm
  • 21 - 80 km/h: Ø 60,0 cm
  • über 80 km/h: Ø 75,0 cm

 

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6018

Artikelversandgewicht: 825 g


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Einsatz Verkehrszeichen "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h"

Eine hohe Geschwindigkeit kann auf einem Betriebsgelände ein Risiko darstellen. Eine zu schnelle Fahrweise kann so beispielweise Fußgänger und Fahrradfahrer gefährden. Dabei gibt es eine einfache Weise, diese Gefahr einzudämmen: Tempolimits. Nachweislich verringert eine niedrigere Geschwindigkeit sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Höchstgeschwindigkeit dient somit dem Schutz der Verkehrsteilnehmer auf dem Betriebsgelände.

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