wolkdirekt
0800 / 2435 400 gebührenfrei*
 

Verkehrsschild Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h VZ: 274-20


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
Symbolzulässige Höchstgeschwindigkeit
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer274-52
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6018

36,41 € inkl. MwSt.
30,60 € zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK
Verfügbarkeit: auf Lager
Versanddatum: morgen (20.03.2025)
Anlieferung in 2 - 4 Tagen

💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


SafetyMarking® Verkehrsschild Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h VZ: 274-20

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Maximale Geschwindigkeit beträgt 20 km/h

Handlungsempfehlung: Überschreiten Sie nicht die maximal zulässige Geschwindigkeit. Zusatzzeichen müssen beachtet werden

Hinweis: Die StVO ordnet Verkehrszeichengrößen definierten Geschwindigkeitsbereichen zu:

  • 0 - 20 km/h: Ø 42,0 cm
  • 21 - 80 km/h: Ø 60,0 cm
  • über 80 km/h: Ø 75,0 cm

 

Stammdatenblatt:

Download PDF

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6018

Artikelversandgewicht: 825 g


Frage zum Produkt?



Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung

ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de

Weitere Artikel aus der Kategorie: Verkehrsschilder

alle Artikel der Kategorie: Verkehrsschilder


Einsatz Verkehrszeichen "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h"

Eine hohe Geschwindigkeit kann auf einem Betriebsgelände ein Risiko darstellen. Eine zu schnelle Fahrweise kann so beispielweise Fußgänger und Fahrradfahrer gefährden. Dabei gibt es eine einfache Weise, diese Gefahr einzudämmen: Tempolimits. Nachweislich verringert eine niedrigere Geschwindigkeit sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Höchstgeschwindigkeit dient somit dem Schutz der Verkehrsteilnehmer auf dem Betriebsgelände.

 

Zurück zum Seitenanfang